MAINZ. RED. Während einer Streifenfahrt fällt der Polizei ein Motorroller in Mainz-Mombach auf, welcher noch nicht über ein neues, schwarzes Versicherungskennzeichen verfügt. Diese Kennzeichen müssen seit dem 01.03.2017 verwendet werden. Ist dies noch nicht angebracht, besteht kein Versicherungsschutz und der Fahrer verstößt damit gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Bei der folgenden Verkehrskontrolle stellen die Polizeibeamten starke Verhaltensauffälligkeiten und gerötete Augen bei dem 30-jährigen Fahrer fest. Gleichzeitig redet er ununterbrochen und gibt freiwillig an, dass er über Fastnacht einige Joints geraucht hätte. Bei dem Fahrer wurde daraufhin eine Blutentnahme durchgeführt, das Kennzeichen und die Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Er wird sich wegen des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel verantworten müssen.

(Quelle : Polizei Mainz)