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MAINZ (jk)- Ordnungsdezernentin Manuela Matz appelliert nochmals eindringlich, die notwendigen Regeln der Corona-Bekämpfungsverordnung einzuhalten.

Dies gelte umso mehr, wenn auch zur jetzigen Jahreszeit frühlingshafte Temperaturen die Menschen ins Freie locken. Nur so könne es gelingen, die Fallzahlen weiter zu senken und Lockerungen zu ermöglichen.

Aufgrund der guten Wetterlage wurden während der Woche – wie bereits am vergangenen Wochenende – Kontrollen um die  Mittagszeit im Bereich des Rheinufers zwischen Kaisertor und Theodor-Heuss-Brücke durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes durchgeführt. Dabei wurden teils größere Personengruppen, welche sich dort entgegen der geltenden Kontaktbeschränkung aufhielten, festgestellt.
Nach persönlicher Ansprache und einer getätigten Durchsage begannen Mitarbeiter des Kommunalen Vollzugsdienstes mit Kontrollen, in deren Zuge neun Verstöße gegen die Kontaktbeschränkung festgestellt werden konnten. Zudem wurde in fünf Fällen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet, da Personen gegen das Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit verstießen.
Am Mittwoch kontrollierte der Kommunale Vollzugsdienst abends aufgrund einer Bürgermeldung ein Fitnessstudio. Hierbei konnten sieben Personen in Trainingskleidung, welche sich zuvor eindeutig sportlich betätigt hatten, angetroffen werden, wobei sich fünf Beteiligte in einem Nebenraum versteckten und somit versuchten, der Kontrollmaßnahme zu entgehen – was jedoch nicht gelang. Auch hier wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
Unmittelbar nach diesem Einsatz musste sodann auch eine nicht erlaubte Zusammenkunft inkl. Alkoholkonsum von mindestens 10 Personen im Volkspark aufgelöst werden. Teilweise verließen die Beteiligten fluchtartig den Volkspark, ließen hierbei jedoch Rucksäcke und Taschen zurück.
Diese wurden durch die kommunalen Vollzugsbeamten sichergestellt und konnten am darauf folgenden Tag nach erfolgter Identitätsfeststellung und Einleitung der entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren wieder ausgehändigt werden.
Am Donnerstag wiederum wurden mehrere Fälle illegaler Prostitution aufgedeckt: Zunächst suchten am Vormittag Mitarbeiter des Ordnungsamtes, welche für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes zuständig sind, ein Apartmenthaus in der Altstadt auf. Hier wurde in einem über eine Online-Plattform als Ferienwohnung vermieteten Apartment eine aus dem asiatischen Raum stammende Prostituierte angetroffen. Diese verfügte weder über die nach dem Prostituiertenschutzgesetz notwendigen Dokumente, noch über die entsprechende Aufenthaltserlaubnis.
Es wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung und das Prostituiertenschutzgesetz – sowohl gegen die Prostituierte, als auch gegen die Vermieterin – eingeleitet. Die weitere Bearbeitung der möglichen ausländerrechtlichen Verstöße wurde durch die Polizei übernommen.
Am Donnerstagabend meldete sich eine Mitarbeiterin eines Mainzer Hotels und gab an, dass sich auf einem angrenzenden Spielplatz mehrere Jugendliche mit zwei Autos getroffen hätten und dort eine Party feierten. Zudem würden direkt vor dem Hotel zwei Personen mit Bademänteln herumlaufen, welche auch von Zeit zu Zeit geöffnet wurden.
Der Kommunale Vollzugsdienst suchte sodann die Örtlichkeit mit mehreren Streifen auf. Die gemeldete Party konnte zwar nicht mehr festgestellt werden, sehr wohl aber ein Herr und eine Dame in Bademänteln. Es stellte sich heraus, dass die männliche Person – zulässigerweise – als Gast im Hotel residierte, seine weibliche Begleitung jedoch kein Gast sei, sodass aufgrund der Umstände der dringende Verdacht bestand, dass es sich bei der Dame um eine Prostituierte handelte.
Nachdem die beiden die Ankunft der Streifen bemerkt hatten, sperrten sie sich in einer der Hoteltoiletten ein, aus welcher sie von Sicherheitsmitarbeitern des Hotels herausgebeten wurden. Von dort aus begaben sie sich zu einem in der Tiefgarage abgestellten PKW und versuchten zu fliehen. Dies konnte jedoch durch die Mitarbeiter des Kommunalen Vollzugsdienstes verhindert werden, da auch beide Personen einen alkoholisierten Eindruck erweckten. Die sodann hinzugezogene Streife der Polizei konnte bei der Frau – welche am Steuer gesessen hatte – einen Atemalkoholwert von 1,66 Promille feststellen.