Symbolfoto Krankenhaus

Kreis Alzey-Worms (jk)– Aufgrund einer Vorgabe der Landesregierung hat Landrat Heiko Sippel eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus erlassen. „Zum Schutz von vorerkrankten, älteren und im weitesten Sinne pflegebedürftigen Menschen sind weitere weitreichende Maßnahmen erforderlich“, stellt Sippel fest.

Besuchsbeschränkung in Krankenhäusern und Heimen

Besucherinnen und Besucher, die Kontaktpersonen der Kategorien I und II zu bereits infizierten Menschen, die selbst infiziert sind oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, dürfen beispielsweise Krankenhäuser, vollstationäre Einrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, betreute Wohngruppen für pflegebedürfte volljährige Menschen bzw. mit Vorerkrankungen, Senioren- und Pflegeheime nicht mehr betreten. Die Definition der Kontaktperson ist unter der Internetseite des Robert-Koch-Institus abrufbar.

Jeder Patient, Bewohner oder Betreute einer Einrichtung darf ansonsten nur einen Besucher pro Tag für je eine Stunde empfangen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie Menschen mit erkennbaren Atemwegsinfektionen dürfen nicht mehr zum Besuch ins Krankenhaus. Die Einrichtungen können jedoch weitergehende Regelungen treffen bzw. auch unter Auflagen, Ausnahmen zulassen, falls ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel bei stationärem Aufenthalt von Kindern) besteht und sichergestellt werden kann, dass keine Gefährdung erfolgt.

Landrat Sippel appelliert an die Bevölkerung, die drastischen Einschnitte zu beachten. „Wir sollten alles tun, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und insbesondere das Wohl von Menschen, die einen besonderen Schutz bedürfen, zu beachten. Ich vertraue auf die Vernunft“, erklärt der Kreischef.

Außerdem hat der Landkreis Alzey-Worms eine Allgemeinverfügung zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten, eine Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen und eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit Veranstaltungen erlassen.

Die Allgemeinverfügungen sind auf der Homepage des Landkreises unter www.kreis-alzey-worms.de abrufbar. (Quelle: Pressestelle Kreisverwaltung Alzey-Worms)