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MAINZ (jk) – Mit der sogenannten Bundesnotbremse ist erstmals eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer eingeführt worden. Sie gibt den Ländern auch bei einem Inzidenzwert über 165 die Möglichkeit, eine Notbetreuung in den Kitas einzurichten. Über die damit einhergehenden landesweiten Änderungen der Kriterien für die Notbetreuung in Rheinland-Pfalz hat das Landesjugendamt heute informiert. Sie treten am Montag (26.4.) in Kraft.

Die vom Land vorgegebenen Kriterien für die Inanspruchnahme der Notbetreuung sollen vor allem für folgende Personen gelten:

1.
Kinder in Kindertageseinrichtungen mit heilpädagogischem Angebot, soweit deren Betrieb für die Betreuung und Versorgung besonders beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher unverzichtbar ist;

2.
Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit, einem Studium oder einer Ausbildung nachgehen müssen, sowie Kinder berufstätiger Alleinerziehender;

3.
Kinder in Familien, die sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 des Achten Buches Sozialgesetzbuch oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung nach § 32 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erhalten;

4.
Kinder, bei denen die Einrichtungsleitung zu dem Schluss kommt, dass die Betreuung im Sinne des Kindeswohls geboten ist; deren Sorgeberechtigten sollen ermuntert werden, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen.

„Der Bedarf für eine Notbetreuung ist von den Eltern und den sorgeberechtigten Personen glaubhaft darzulegen. Ein schriftlicher Nachweis ist nicht erforderlich“, hat das Land Rheinland-Pfalz festgelegt. Unabhängig hiervon werden die Eltern dringend gebeten, ihre Kinder wann immer möglich zu Hause zu betreuen.

Das Landesjugendamt hat einen Elternbrief angekündigt, der die Familien über die ab Montag geltenden Regeln informiert. Die Abteilung Kindertagesstätten im Amt für Jugend und Familie hatte heute bereits vorsorglich die städtischen Kita-Teams sowie die freien Träger angeschrieben, damit diese die Familien der heute in den Kitas betreuten Kinder über den Stand der Dinge informieren können.

Quelle: Stadtverwaltung Mainz