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VG NIEDER-OLM (jk) – Am 29. April 2021 wird vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig erneut eine Mündliche Verhandlung zur Klage gegen die Südumfliegung stattfinden. 

Gegen die Abweisung der Klage durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Hess. VGH) im Februar 2019 hatte unter anderem die Gemeinde Klein-Winternheim, vertreten durch die Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Revision eingelegt, die jetzt verhandelt werden wird.

Damit erreicht das Verfahren gegen die Südumfliegung zum zweiten Mal die letzte Instanz. In einem ersten Urteil hatte der Hess. VGH 2013 die Flugroute für rechtswidrig erklärt. Ende 2015 verwies das BVerwG nach einem Berufungsverfahren die Klage zur Neuverhandlung an den Hess. VGH zurück. Darauf folgte die Abweisung der Südumfliegungs-Klage durch den Hess. VGH in 2019.

In der Begründung der Revision, die kommende Woche verhandelt wird, hat Kläger-Anwalt Bernhard Schmitz Rechtsfehler im Urteil des Hess. VGH geltend gemacht. So sei u. a. die Lärm-Betroffenheit der Anwohner unter der von den Klägern vorgeschlagenen Alternativroute zur Südumfliegung vom Hess. VGH nicht unabhängig untersucht und unrichtig bewertet worden. Darüber hinaus stellen die Kläger in Zweifel, dass durch die Alternativroute die Gesamtkapazität des Flughafens für Starts und Landungen tatsächlich eingeschränkt werden würde, wie DFS und Hess. VGH unterstellt hatten.

In der Mündlichen Verhandlung will Anwalt Schmitz auch pandemiebedingte neue Tatsachen in den Prozess einbringen. Er stützt sich dabei auf Experten-Meinungen, dass auch 2030 der Flugverkehr noch 10% bis 20% unter dem Verkehrsaufkommen von 2019 liegen wird, so dass Kapazitätseinschränkungen auf der Südumfliegung durch eine alternative Flugroute nicht ins Gewicht fallen würden.

Die VG Nieder-Olm tritt dafür ein, dass der Fluglärm gerecht verteilt und die alten Nordabflugrouten weiterhin statt der Südumfliegung genutzt werden sollten. „Der aktuelle Flugverkehr zeigt, dass das möglich ist“, begründen Bürgermeister Spiegler, die 1. Beigeordnete Doris Leininger-Rill und der Fluglärmbeauftragte Bernd-Olaf Hagedorn.

Quelle: VG Nieder-Olm