Quelle: Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim

Monsheim (jk) -Der Umbau der Ampelkreuzung der Bundesstraßen B 47 und B 271 südlich von Monsheim zu einem Kreisverkehr wird voraussichtlich termingerecht am 18. Januar 2021 beginnen.

Die Baustelleneinweisung für die Maßnahme hat bereits stattgefunden und erste Vorarbeiten wurden schon ausgeführt. Zeitgleich wird im Auftrag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) der VG Monsheim eine zweite Zufahrt zum Gewerbegebiet durch die „Brechkauthohl“ hergestellt und als gleichberechtigter Ast an den zukünftigen Kreisverkehr angebunden.

Da die Arbeiten aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Arbeitsschutzes nur unter Vollsperrung ausgeführt werden können, wird für den Schwerlast- und Fernverkehr eine weiträumige Umleitung eingerichtet. Diese führt aus Richtung Süden kommend über die B 47 bis zur Autobahnauffahrt Worms an der A 61. Verkehrsteilnehmer mit dem Ziel Flörsheim-Dalsheim können die Autobahn bereits in Mörstadt wieder verlassen, während Fahrzeuge in Richtung Alzey und Zellertal bis nach Gundersheim fahren sollen und dann über die L 386 nach Kirchheimbolanden, die L 401 bis Marnheim und über die B 47 zurück in Richtung Wachenheim geleitet werden.

Betroffen sind aber vor allem die Bürgerinnen und Bürger aus den Ortsgemeinden Wachenheim, Mölsheim, Flörsheim-Dalsheim und Monsheim / Kriegsheim, welche die Nahversorgungseinrichtungen und Arbeitsplätze im Gewerbegebiet Monsheim erreichen wollen. Sie müssen während der Vollsperrung in Monsheim über die Straße „An den Mühlen“, die Kriegsheimer Straße und die Wormser Straße bis zur Bezirkswinzergenossenschaft fahren, um dann über die B 47 zurück zum Gewerbegebiet zu gelangen. Da diese Umfahrungsmöglichkeit den ortskundigen Verkehrsteilnehmern bekannt ist, soll zunächst keine Umleitungsbeschilderung erfolgen – auch, um den Schwerlast- und Durchgangsverkehr aus der Ortslage herauszuhalten.

Die Ordnungsbehörde der VG Monsheim beabsichtigt zunächst lediglich, in der Kriegsheimer Straße (K 37) ein beidseitiges Halteverbot anzuordnen und die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. „Wie in vergleichbaren Fällen bereits praktiziert, werden wir jedoch die Situation täglich beobachten und gegebenenfalls schnell reagieren“, versichert VG-Bürgermeister Ralph Bothe. „Wir wissen, dass diese Baumaßnahme für alle Verkehrsteilnehmer, die Anwohner in Monsheim und auch für die Betriebe im Gewerbegebiet eine erhebliche Belastung darstellt, aber wegen des Nadelöhrs an der Bahnunterführung und den Vorschriften des LBM war keine andere Lösung umsetzbar.“ Durch den Umbau ergäben sich jedoch zukünftig erhebliche Verbesserungen im Hinblick auf die Erreichbarkeit des Gewerbegebiets und die Verkehrssicherheit, da die unfallträchtige, bisher einzige Zufahrt spürbar entlastet werde. Nachbesserungsbedarf sieht Bothe noch bei der geplanten Umleitungsbeschilderung für den Radverkehr, die Erreichbarkeit der Anwesen in der Wachenheimer Straße und die Zufahrtsbeschilderung zu den Monsheimer Gewerbegebieten für den Fernverkehr. Diesbezüglich sei man mit dem LBM im Gespräch.

Die Baumaßnahme wurde als Gemeinschaftsprojekt des LBM Worms, der Ortsgemeinde Monsheim und der WFG in zwei Losen ausgeschrieben. In beiden Fällen war die Firma Faber Eiffage aus Alzey günstigster Bieter. Die Baukosten für den Kreisverkehr mit einem Durchmesser von rund 40 Metern sowie die Fahrbahnerneuerung auf einer Länge von 50 Metern in Richtung Wachenheim und 300 Metern in Richtung Grünstadt belaufen sich auf rund 900.000 Euro, wovon 750.000 Euro von der Bundesrepublik Deutschland getragen werden und die WFG den kommunalen Anteil von 150.000 Euro übernimmt. Für die zweite Zufahrt zum Gewerbegebiet mit separatem Rad- und Gehweg investiert die WFG insgesamt knapp 600.000 Euro und bleibt damit deutlich unter der ursprünglichen Kostenschätzung.
Wenn es nicht zu erheblichen witterungsbedingten Verzögerungen kommt, soll die Bauzeit nach Planung der Firma Faber Eiffage etwa fünf Monate betragen.

Quelle: Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim