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Alzey – Worms (jk) – Nachdem es in den vergangenen Wochen zwar gelungen ist, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, verharrt die Zahl der täglich neu hinzukommenden Infektionen auch im Landkreis Alzey-Worms auf einem gleichbleibend hohen Niveau.

Um eine Überlastung der Gesundheitssysteme abzuwenden, sind weitere Maßnahmen notwendig. Diese hat das Land Rheinland-Pfalz in der 13. Corona-Bekämpfungsordnung definiert. Ziel ist eine Inzidenz von maximal 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. „Auch die neuen Maßnahmen verlangen wieder viel von jedem Einzelnen ab. Aber nur gemeinsam können wir es schaffen, die Infektionszahlen zu senken. Mit dem hoffentlich bereits Mitte des Monats zur Verfügung stehenden Impfstoff rücken normalere Zeiten in greifbare Nähe. Auch der gezielte Einsatz von Antigen-Schnelltests ist ein Fortschritt“, betont Landrat Heiko Sippel.
Längerer Lockdown
Hotels, Gaststätten sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben zunächst bis zum 20. Dezember geschlossen.

Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, bei reduzierter Personenzahl in den größeren Geschäften über 800m². Über den Dezember hinaus werden die Maskenpflicht und die Kontaktbeschränkungen erweitert.
Senioren schützen
Noch immer werden zu viele Infektionen in Alten- und Pflegeeinrichtungen getragen. Dort breiten sich die Infektionen dann schnell und mit schlimmen Folgen aus. Die Besucherzahl wird auf eine Person bzw. maximal zwei Personen aus einem Hausstand pro Tag begrenzt. Besucher müssen zum Schutz ihrer Angehörigen eine FFP2-Maske tragen. Alle Mitarbeiter in Pflegeheimen werden mindestens wöchentlich getestet (auch die Mitarbeiter, die nicht in der Pflege tätig sind wie Hauswirtschaft, Verwaltung, Technik etc.).
Schärfere Kontaktbeschränkungen
Gerade in dieser Phase der Pandemie kommt es darauf an, dass die Kontakte im privaten Bereich noch einmal deutlich reduziert werden. Zusammenkünfte sollen ab dem 1. Dezember über die Wintermonate auf maximal fünf Personen aus insgesamt zwei Haushalten beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
Weihnachten und Silvester im kleinen Kreis möglich

Für die Zeit vom 23. Dezember bis längstens 1. Januar sind Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis möglich bis maximal 10 Personen. Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Die Ferien sollen ab dem 19. Dezember beginnen. Die Tage vor Weihnachten sollten diejenigen, die zu Verwandtenbesuchen aufbrechen, nutzen, um sich in eine Art freiwillige Quarantäne zu begeben.
Auch die Silvesterfeier soll im kleinen Kreis möglich sein. Große Menschenansammlungen zum Silvesterfeuerwerk sind nicht erlaubt, sie könnten schnell zum Superspreading-Event werden. Auch daher werden öffentlich veranstaltete Feuerwerke untersagt. Zum Jahreswechsel wird empfohlen, generell auf Silvesterfeuerwerke zu verzichten.
Schulen
Grundsätzlich sollen möglichst alle Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen.
Strengere Maßnahmen ab 200 Fällen in sieben Tagen je 100.00 Einwohner (z.B. Wechselunterricht) ab der Klassenstufe 8.
Weiterhin Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den weiterführenden Schulen.
Der vollständige Text der 13. Corona-Bekämpfungsordnung Rheinland-Pfalz ist auf der Homepage des Landkreises Alzey-Worms unter www.kreis-alzey-worms.de eingestellt.

Quelle: KV Alzey-Worms