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Mainz (sm)- Zum 02.11.2020 ist die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) in Kraft getreten. Sie gilt bis 30 November 2020. Erfreulicherweise sind im Gegensatz zum Corona-Lockdown im Frühjahr die städtischen Spielplätze geöffnet. Gleichwohl beinhaltet die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung unter anderem die Regelung (§11, Absatz 2), derzufolge eine „Maskenpflicht auf Spielplätzen für Erwachsene“ (§1, Absatz 3) und das Abstandsgebot (§1, Absatz 2.1) gilt.

Darauf weist die Landeshauptstadt Mainz hin. Zur Zeit werden entsprechende Hinweise auf den städtischen Spielplätzen angebracht, die auf die oben genannten Regelungen hinweisen.

(Quelle: Stadtverwaltung Mainz)