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Heidesheim (sm)- Am 4. Oktober 2020 findet in Heidesheim die Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers statt. Ab 31. August ist das Wahlbüro der Stadt Ingelheim für die Wahlberechtigten des Ortsbezirkes Heidesheim geöffnet. Das Büro befindet sich im Rathaus in Ingelheim, Fridtjof-Nansen-Platz 1, Zimmer 7a und ist über einen eigenen Eingang vom Rathausplatz zu erreichen.

Die gedruckten Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 7. September verteilt. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung beinhaltet einen Wahlscheinantrag, der unterschrieben bei der Stadtverwaltung abgegeben oder in einem Briefumschlag dorthin gesendet werden kann. Der Briefwahlantrag kann im Internet unter tbk.ewois.de/IWS/start.do oder über die Homepage der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, über einen QR-Code, welcher auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, sowie per E-Mail beantragt werden. Diese E-Mail ist zu richten an wahlen@ingelheim.de. Der Antrag auf Briefwahl muss folgende Angaben enthalten: Vorname, Familienname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift.

Eine Beantragung kann aber auch persönlich erfolgen. Mit einer entsprechenden Vollmacht können auch Dritte mit der Antragstellung beauftragt werden. Die dritte Person kann Briefwahlunterlagen für bis zu vier Bevollmächtigungen entgegennehmen.
Die Briefwahlunterlagen enthalten den Wahlschein, den Stimmzettel und ein Merkblatt sowie einen blauen und einen roten Umschlag. Der verschlossene Wahlbriefumschlag muss spätestens bis Mittwoch, 30. September 2020, in den Briefkasten der Stadtverwaltung eingeworfen werden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl vor Ort zu beantragen und im Wahlbüro gleich seine Stimme abzugeben.

Wahlscheine können spätestens zwei Tage vor der Wahl, also bis zum 2. Oktober, 18 Uhr, beantragt werden. Sogar bis 15 Uhr am Wahltag, 4. Oktober, darf eine Beantragung erfolgen, wenn eine plötzliche Erkrankung bei der wahlberechtigten Person eingetreten ist und sie deshalb den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Die plötzliche Erkrankung muss per Attest nachgewiesen werden.
Die Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein bittet alle Wahlberechtigten, die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig zu beantragen, sodass die ausgefüllten Stimmzettel rechtzeitig bei der Verwaltung eingehen.

Für Fragen zur Wahl stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros telefonisch unter den Nummern 06131 / 782 256 und 06132 / 782 371 zur Verfügung. Das Wahlbüro ist an den folgenden Tagen und Uhrzeiten geöffnet:  Montag bis Mittwoch 8.30 bis 12.30 Uhr sowie 14 bis 15.30 Uhr. Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr sowie 13 bis 18 Uhr und Freitag 8.30 bis 12 Uhr.

Auch im Wahlbüro gelten die Corona-Standards wie Abstandhalten, Händedesinfektion und das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes. Es können nur drei Besucher gleichzeitig eingelassen werden. Die Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein bittet um die Einhaltung der Maßnahmen.

(Quelle: Stadtverwaltung Ingelheim)