Symbolfoto Mainz (Copyright: Landeshauptstadt Mainz)
Mainz (jk)– Der Stadtvorstand der Stadt Mainz beschließt ein Hilfspaket zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Das Coronavirus hat auch gravierende Auswirkungen auf die Stadt Mainz.
Das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben wie man es
in der vielfältigen und bunten Stadt kennt ist nahezu zum Erliegen gekommen. An erster Stelle steht der Gesundheitsschutz der Menschen und damit die Wahrung der Kontaktsperren, um Infektionen zu vermeiden und den Anstieg von Übertragungen weiter zu reduzieren.
Die Pandemie hat aber auch unmittelbare negative Folgen auf nahezu alle Bereiche unserer erfolgreichen Wirtschaftsstruktur, schränkt die Bildung in Kitas, Schulen, Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen ebenso wie die kulturellen Angebote in unserer Stadt massiv ein, fordert alle Bereiche der Medizin, der täglichen Versorgung sowie der Sicherheits- und Ordnungskräfte und belastet durch weitreichende
Reduzierung der sozialen Kontakte unser gewohntes Zusammenleben.
Mainz lebt auch in der Krise–wenn auch nicht auf seinen Plätzen.
Trotz der einschneidenden Maßnahmen reagieren die Menschen überwiegend verständnisvoll und mit Einsicht; die Kontaktsperre wird eingehalten. Viele Menschen entwickeln eine neue Kreativität, ihr kulturelles oder auch sportliches Interesse und Angebot auf digitale Ebenen zu verlagern. Ein breites bürgerschaftliches Engagement ist in all unseren Stadtteilen spürbar, um besonders belasteten Personengruppen zu helfen und zu motivieren. Neue Angebote gerade der kleinen Unternehmen zeigen den Willen, durch die Krise zu kommen. Die professionellen und auch ehrenamtlichen Strukturen der
Medizin, der Verwaltungen, der Polizei, der Feuerwehr und des Ordnungsamtes arbeiten dank engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuverlässig trotz belasteter Bedingungen.
Oberbürgermeister Michael Ebling: „Die Landeshauptstadt Mainz hilft inder Krise. Neben der Aufrechterhaltung unserer Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger, will die Stadt schnell und möglichst unbürokratisch dort helfen, wo Belastungen besonders spürbar sind.Wir begrüßen die rasche Umsetzung großer Hilfspakete vom Bund und
vom Land Rheinland-Pfalz. Gerade die Soforthilfe des Landes an die Städte und Kreise wollen wir in einem großen Umfang sofort weitergeben und gemeinsam mit zusätzlichen und zielgenauen Leistungen der Verwaltung Wirtschaft, Ehrenamt, Familie, Kultur und
Zusammenhalt in unserer Stadt fördern. Im Stadtvorstand haben wir deshalb das Hilfspaket „Mainz hilft sofort“
Unterstützung für die Wirtschaft, das Ehrenamt, die Familien, die Kultur und den Zusammenhalt in unserer Stadt beschlossen.“
Die Maßnahmen im Detail:
Mainz hilft sofort –der Wirtschaft
  1.  Ab sofort werden aufbegründeten Antrag (bis zunächst zum 30.09.2020) Gewerbesteuerforderungen ohne Festsetzung von Zinsen gestundet. Ebenso können Gewerbesteuervorauszahlungen auf Antrag angepasst werden.
  2.  Ab sofort erfolgt auf Antrag die Aussetzung der Mindeststeuer für Spielstätten, solange die Spielstätte geschlossen ist. Vergnügungssteuerforderungen aus Zeiten vor der Krise können ohne Festsetzung von Zinsen auf Antrag gestundet werden.
  3.  Betriebe, die Einnahmeausfälle durch die Pandemie haben,können die zinsfreie Stundung von Entsorgungsgebühren beantragen bzw. ebenso Abfallgefäße abmelden oder Abholungen auf Antrag reduzieren.
  4. Ab sofort gilt die Aussetzung von Pfändungen und Vollstreckungshandlungen.
  5. Gebühren für die Sondernutzungen von Gastronomen und Einzelhändler, zum Beispiel für Außenbestuhlung, werden für das gesamte Jahr 2020 nicht erhoben; Sondernutzungsgebühren in Schließzeiten oder für ausgefallene bzw. abgesagteVeranstaltungen werden zurückerstattet.
  6. Bisher genutzte Flächen für eine Sondernutzung können aufAntrag um öffentliche Stellplätze erweitert werden
  7. Grünabfälle werden im Zeitraum der Krise im Rahmen der Bioabfallsammlung kostenfrei entsorgt, wenn sie in handelsüblichen Papiersäcken (70-90 Liter) zur Biotonne gestellt werden.
  8. Miet -und Pachtzahlungen für Betriebe, die städtische Liegenschaften nutzen, können auf Antrag zinsfrei gestundet werden.                                                                  -Anstelle des ausgefallenen Rheinfrühlings schlägt die Stadt eine „Wintermesse“ am Rheinufer nach den Weihnachtsfeiertagen vor; auf die Erhebung von Standgebühren für die Schaustellerinnen und Schausteller würde dann verzichtet. Dies gäbe auch die Möglichkeit für ein zentrales Silvesterfeuerwerk.
  9. Zur Förderung und Belebung des Handels stehen ab sofort 300.000 € für Maßnahmen in 2020 zur Verfügung. Dazu gehören die Unterstützung für verkaufsoffene Sonntage,Weihnachtsaktionen, Werbeaktionen oder ähnliches.
  10. Aktuelle Liefer -und Dienstleistungen zur Bewältigung der Corona -Krise werden ohne förmliches Vergabeverfahren beschafft.
  11. Stadtverwaltung und städtische Gesellschaften bremsen keine Aufträge, sondern investieren weiter auf hohem Niveau.
  12. Unter Federführung des Wirtschaftsdezernates wird ein regelmäßig tagender „Aktionsstab Wirtschaft“ unter Beteiligung der Kammern, des Handelsverbandes, der DEHOGA, der Gewerkschaften und der Agentur für Arbeit eingerichtet.
  13. Die Einführung des ursprünglich für den 1. Juli 2020 erforderlichen Dieselfahrverbots wird um drei Monate verschoben.
  14. Verwaltungsgebühren bei Konzessionsverlängerungen für Taxi- Unternehmen werden in 2020 um ein Drittel gesenkt.
Mainz hilft sofort –dem Ehrenamt
  1. Ab sofort können ehrenamtliche Initiativen, die sich in den Stadtteilen oder auch stadtweit für Hol -, Bring- oder Lieferdienste für besonders von der Pandemie betroffene Menschen engagieren, pauschal eine Fördersumme von je 1.500 Euro beantragen. Das ehrenamtliche Engagement ist von den jeweilige n Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern zu bestätigen.
  2. Dies gilt in gleicher Weise für ehrenamtliche Vereine aus dem Bereich des Sports, der Kultur oder dem Sozialen, die insbesondere durch neue, nicht- kommerzielle Angebote ihr bisheriges Angebot verändert anbieten. Für beide Maßnahmen stehen insgesamt 100.000 € zur Verfügung.
  3. Organisationen, wie Malteser, Johanniter, DRK, ASB und DLRG, die im Rahmen des Zivil – und Bevölkerungsschutzes umfangreiches Material und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer vorhalten, können zur Verbesserung ihrer Ausrüstung pauschal je 10.000 € beantragen. Den gleichen Pauschalbetrag stellt die Landeshauptstadt Mainz den Freiwilligen Feuerwehren zur Verfügung.
Mainz hilft sofort – den Familien
  1. Für die in der Krise geschlossenen Angebote der Krippen und Horte sowie für die Verpflegung, werden die Gebühren ausgesetzt. Dies gilt für Angebote der Landeshauptstadt und der freien Träger.
  2. Die Stadtverwaltung wird ihr Ferienbetreuungsangebot in der Sommerferienzeit 2020 deutlich ausweiten,um mehr Kindern eine pädagogische Betreuung zu ermöglichen, sofern der Zeitpunkt dies aus Sicht des Infektionsschutzes zulässt.
  3. Mainzer Tagespflegestellen werden in Zeiten der Pandemie auf maximal drei Kinder begrenzt; Verdienstausfälle werden erstattet.
  4. Zur Sicherung der Angebote „Betreuender Grundschulen“ können einzelne Initiativen auf Antrag gefördert werden. Dafür stehen 150.000 € zur Verfügung.
  5. Für Organisationen und freie Träger im Handlungsfeld häusliche Gewalt, die durch ihre professionelle Beratungstätigkeit in Zeiten der Krise besonders gefordert sind, stellen wir 40.000 Euro als Förderung zur Verfügung.
Mainz hilft sofort– der Kultur
  1. Zugesagte bewilligte Anträge der institutionellen und projektbezogenen Kulturförderung gelten für 2020 als erfüllt.
  2. Mieten für Kulturschaffende in städtischen oder stadtnahen Liegenschaften werden zinsfrei gestundet.
  3. Der städtische Ankaufsetat zur Unterstützung Mainzer Künstlerinnen und Künstler wird in 2020 auf 25.000 € erhöht
  4. Vereine und Initiativen in der freien Kulturszene, die von Einnahmeausfällen durch die Pandemie betroffen sind, stellt die Landeshauptstadt Mainz Soforthilfen auf Antrag zur Verfügung.Dafür stehen 150.000 € bereit.
  5. Im Rahmen einer Kulanzregelung werden die vertraglich vereinbarten Honorare der Künstlerinnen und Künstler für das abgesagte OpenOhr Festival zu 50 Prozent übernommen.
Mainz hilft sofort –dem Zusammenhalt
  1. Digitale Ersatzprojekte in den Bereichen Kultur und Sport könnenauf Antrag gefördert werden. Dafür stellen wir 50.000€ zur Verfügung.
  2. Kommunale Unternehmen bleiben auch in der Krise verlässliche Partner:  Die Wohnbau Mainz hat für 2020 geplante Mieterhöhungen ausgesetzt.
  3. Die Mainzer Stadtwerke werden im Rahmen des Zahlungsmoratoriums für Verbraucher und Kleinstunternehmen bis mindestens 30.06.2020 auf Strom-,Gas-und Wassersperren bei zahlungsrückständigen Kundinnen und Kunden verzichten.
  4. Die Preise für Gas, Wasser und Strom bleiben für Kundinnen und Kunden der Mainzer Stadtwerke in 2020 ebenso stabil wie der Eintritt in das Mainzer Stadtbad„Am Taubertsberg“.
  5. Die Container-Anlage für Obdachlose wird für weitere drei Monate Schlafmöglichkeiten bieten. Eine Unterstützung der freien Träger zur Sicherstellung der Ernährung der Obdachlosen wird gewährleistet.
  6. Verwarnungen und Bußgelder im Passwesen werden während der Corona-Krise ausgesetzt.
  7. Werden wegen der Corona-Pandemie Trauungen verschoben, entstehen seitens der Stadtverwaltung keine weiteren Gebühren.
  8. Stadtverwaltung und kommunale Unternehmen bringen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher durch die Krise. Kein Beschäftigter und keine Beschäftigte muss um ihren/seinenArbeitsplatz bangen. Dort, wo es angezeigt ist, überbrückt Kurzarbeit den Zeitraum reduzierter oder eingestellter Leistungen.Auch Stellenausschreibungen werden nicht eingeschränkt und Besetzungsverfahren weiter betrieben. Damit können Stadtverwaltung und kommunale Unternehmen nach der Pandemie ihre wichtigen Aufgaben der Daseinsvorsorge schnell wieder hochfahren.
„Mit den Maßnahmen decken wir viele Aspekte des städtischen Lebens ab und versuchen, eine große Anzahl von Menschen zu erreichen.Gleichzeitig wissen wir heute noch nicht, wie lange die Krise dauern wird und welche weiteren Maßnahmen geboten sein könnten. Wir alle lernen mit der Krise und schließen deshalb Veränderungen bei
gebotenen Maßnahmen gerade nicht aus“, so Oberbürgermeister
Michael Ebling. Anträge der angesprochenen Initiativen, Gruppen, Unternehmen und
Einzelpersonen können ab dem 6. April an:
Stadtverwaltung Mainz
#mainzhilftsofort
Postfach 3820
55028 Mainz
bzw.
mainzhilftsofort@stadt.mainz.de
gestellt werden.
Auf der Seite www.mainz.de/mainz-hilft-sofort informiert die Verwaltung ab sofort und aktualisiert regelmäßig. Dort findet man ab dem 6. April 2020 die entsprechenden Anträge und Informationen zum Antragsverfahren. (Quelle: Stadt Mainz)