Grünschnitt (Symbolfoto pixabay/RHN)

Klare Regeln sind einzuhalten – nur für Grünschnitt

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-Worms kommt dem vielfachen Wunsch der Bürgerinnen und Bürger entgegen und öffnet tageweise die Wertstoffhöfe des Landkreises zur Anlieferung von Grünschnitt. „Als bürgerfreundliche Verwaltung nehmen wir die Anliegen der Bürger sehr ernst und haben ein Konzept erarbeitet, das mit den Anforderungen des Infektionsschutzes in Einklang steht“, erklärt Landrat Heiko Sippel. Deshalb wurde das Gesundheitsamt in die Überlegungen mit eingebunden, das der Verfahrensweise zugestimmt hat. Darüber hinaus konnte abgeklärt werden, dass die Abfuhr der Container personell leistbar ist und keine Engpässe bei der regulären Müllabfuhr entstehen.

So öffnen die Wertstoffhöfe mit Ausnahme des Wertstoffhofes in Framersheim in den nächsten beiden Wochen für jeweils für einen Tag, und zwar von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Am Dienstag, dem 07.04. und 14.04. öffnen folgende Wertstoffhöfe:

Alzey

Dittelsheim-Heßloch

Gau-Odernheim

Mauchenheim

Osthofen

Wörrstadt

 

Am Donnerstag, dem 09.04. und 16.04. öffnen folgende Wertstoffhöfe:

Eich

Eppelsheim

Flonheim

Monsheim

Saulheim

Wöllstein

 

„Allerdings müssen wir die Öffnung der Wertstoffhöfe an strikte Bedingungen knüpfen, um die Sicherheit der Anliefernden und der Mitarbeitenden zu gewährleisten“, unterstreicht Sippel, „das Angebot ist nur aufrecht zu erhalten, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger daran halten“. So bitte man zunächst darum, wenn möglich Anlieferungen bis zu einem „Normalbetrieb“ nach Ende der Kontaktbeschränkungen aufzuschieben. Ansonsten sind bei Anlieferung in den nächsten Wochen folgende Bedingungen zu beachten, um nicht abgewiesen zu werden:

  • Anlieferung nur von Grünschnitt bis maximal zwei Kubikmeter
  • Gilt nur für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Alzey-Worms, Ausweiskontrolle erfolgt
  • Gleichzeitiger Aufenthalt von max. 4 Anlieferern auf dem Wertstoffhof, die Zufahrt wird geregelt und den Aufforderungen des Personals ist Folge zu leisten
  • Sicherheitsabstand ist einzuhalten.

Landrat Heiko Sippel weist ausdrücklich darauf hin, dass die Öffnung des Wertstoffhofes in diesen Zeiten nicht selbstverständlich sei, man sehe es aber als Entgegenkommen dafür an, dass die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung in sehr weiten Teilen der Bevölkerung beachtet werden: „Ich habe die große Hoffnung, dass die Inanspruchnahme der Wertstoffhöfe unter großer gegenseitiger Rücksichtnahme und mit Verständnis für die Reglungen erfolgt.“ (Quelle: Kreisverwaltung Alzey-Worms)