Symbolfoto Covid-19

Mainz (jk)- Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung den Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen. Das Landeskabinett habe mit dem „Schutzschild für Rheinland-Pfalz“ einen sehr hohen Nachtragshaushalt beschlossen. Die Landesregierung werde für die Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen 3,3 Milliarden Euro in einer Kombination aus Bürgschaften, Barmitteln und Verpflichtungsermächtigungen bereitstellen und am Freitag in den Landtag einbringen.

In den 3,3 Milliarden Euro sind 800 Millionen Euro enthalten für die aktuelle Krisenbewältigung, um die Menschen zu schützen und bestmöglich zu versorgen.

„Besonders wichtig ist mir, zu erwähnen, dass wir von diesen 800 Millionen Euro sofort 100 Millionen Euro unbürokratisch an die Landkreise und kreisfreien Städte geben. Das ist ein starker Pakt zwischen dem Land und den Kommunen. Gemeinsam – jeder an seiner Stelle – bekämpfen wir das Corona-Virus mit aller Kraft“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Längst ist die Corona-Pandemie nicht mehr nur eine Gefahr für die Gesundheit, sondern auch für die Wirtschaft, die Unternehmen und natürlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Viele Menschen fürchten um ihre Existenz. Deswegen haben wir zuallererst eine Milliarde Euro für ein Soforthilfeprogramm für Wirtschaft und Arbeit vorgesehen. Die kleinen und mittleren Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle in unserer Wirtschaft. Sie sind unser Rückgrat für Arbeit und Beschäftigung. Ihnen gilt unser Schutz“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

„Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle: Daher dient der Nachtragshaushalt zuallererst dazu, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Strukturen in der Gesundheitsversorgung einsatz- und leistungsfähig zu halten und auszubauen“, so Ministerin Ahnen. Die Barmittel, die im Nachtrag für die Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Bewältigung ihrer Folgen bereitgestellt werden, betragen rund 1 Milliarde Euro. Davon sind 800 Millionen Euro so veranschlagt, dass sie flexibel dort eingesetzt werden können, wo sie benötigt werden, sei es im Gesundheitsbereich, für generelle Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung oder zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen. Weitere 100 Millionen Euro stehen für den Fall bereit, dass zu einem späteren Zeitpunkt zum Beispiel Impfstoff am Markt beschafft werden muss.

„Außerdem nehmen wir in dieser fordernden Situation die Kommunen in besonderer Weise in den Blick. Wir lassen die Handelnden vor Ort nicht im Stich, sondern unterstützen sie bei der Pandemiebekämpfung aus diesen Mitteln mit rund 100 Millionen Euro“, sagte Ahnen. Die Mittel werden den kreisfreien Städten und den Landkreisen zur Verfügung gestellt. Sie stehen und standen vor besonderen Herausforderungen. Diese Soforthilfe wird rasch und unbürokratisch nach Einwohnern verteilt.

Darüber hinaus sieht der Nachtragshaushalt die Bereitstellung von Mitteln vor, um weitere Unterstützungen zur Stabilisierung der Wirtschaft zu leisten. So wird der Bürgschaftsrahmen zur Wirtschaftsförderung um 2,2 Milliarden Euro auf dann 3 Milliarden Euro angehoben. Als weitere Maßnahme werden wir die Bürgschaftsquote auf 90% der Kreditsumme erhöhen. Damit wird die Attraktivität der Bürgschaftsprogramme deutlich erhöht. Um die gestiegenen Anforderungen bei der ISB zu bewältigen, wird das Eigenkapital der ISB um 50 Millionen Euro erhöht.

„Die Landesregierung hilft. Wir lassen unsere Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht im Regen stehen. Deshalb haben wir uns auf ein weitreichendes Unterstützungsprogramm, den Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz, verständigt. Der Fonds versorgt Solo-Selbstständige und Klein-Unternehmen schnell und unbürokratisch Liquidität für die kommenden“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

„Der Fonds der Landesregierung ergänzt die Bundeshilfen auf sinnvolle Art und Weise. Wir stellen zusätzliche Hilfen bereit: Wir ergänzen die Bundeszuschüsse mit Sofortdarlehen und erweitern die Soforthilfen auf größere Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten. Diese werden im Landes-Fonds mit einer kombinierten Zuschuss- und Darlehenskomponente berücksichtigt“, sagte Wissing.

Konkret sehen die Soforthilfen von Bund und Land folgendes vor:

Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten:

9000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm

10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.

Insgesamt beträgt die Soforthilfe 19.000 Euro.

Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:

15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm

10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.

Insgesamt beträgt die Soforthilfe 25.000 Euro.

 Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten:

Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.

Insgesamt beträgt die Soforthilfe 39.000 Euro.

Unabhängig von den vorgenannten Bedarfen benötigt der Forstbereich des Landes Unterstützung bei der Bewältigung der extremen Schäden durch den Borkenkäferbefall sowie der Kompensation der aus der Borkenkäferplage resultierenden Einnahmeausfälle. Der Landesbetrieb Landesforsten wird daher mit rund 53 Millionen Euro mehr ausgestattet.

Im Nachtragshaushalt sind Mehrausgaben von rund 1 Milliarde Euro vorgesehen. Zur Finanzierung wird die vorgesehene Schuldentilgung ausgesetzt und Zuführungen zu Rücklagen entfallen. Es verbleibt eine Nettokreditaufnahme von rund 640 Millionen Euro. „Wir befinden uns in einer besonderen Notsituation. Deswegen erlaubt uns die Schuldenregelung, jetzt Kredite aufzunehmen. Davon möchten wir nun, wie der Bund und viele andere Bundesländer auch, mit Erlaubnis des Parlamentes Gebrauch machen“, so die Finanzministerin. Die Finanzsituation des Landes habe sich in den letzten Jahren konsolidiert und sei gut aufgestellt. „Wir haben unseren Haushalt umsichtig geplant und zudem in der Vergangenheit Schulden getilgt“, sagte Ahnen.

„Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf alle Bereiche unseres Lebens. Unser Land steht vor einer enormen Herausforderung. Wir tun alles, was nötig ist, um diese Krise zu meistern. Der heute vorgelegte Nachtragshaushalt schafft hierfür einen finanziellen Rahmen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Finanzministerin Doris Ahnen abschließend.(Quelle:Pressestelle Staatskanzlei RLP)