ALZEY (red) Kemal Gülcehre, Vorstandssprecher DIE LINKE Alzey-Worms hatte Strafanzeige gegen den türkischen Staatspräsidenten Recep Erdogan gestellt (wir berichteten) – heute bekam er Post von der Staatsanwaltschaft in Mainz, aus der hervorgeht, dass VON DER EINLEITUNG EINES ERMITTLUNGSVERFAHRENS ABGESEHEN wird.
„Dies ist für mich kein Grund, die Sache auf sich beruhen zu lassen“, so Gülcehre.

„Ich habe heute direkt einen Widerspruch eingeleitet und den Tatbestand um den des § 90a StGB erweitert“, so der Alzeyer weiter. (Auszug aus §90a StGB: Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften, die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht … wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.)

Herr Gülcehre sieht in den Aussagen des türkischen Staatspräsidenten klar den Tatbestand der Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland und deren Staatsorgane gegeben.
„Ich werde nicht ruhen, bis die Immunität aufgehoben wurde, mir hat bereits eine Anwaltskanzlei kostenfreie Unterstützung zugesagt“ erklärt Gülcere gegenüber Rheinhessen-News.

Nach telefonischer Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Mainz hieß es, dass die Akten mit dem Antrag um Erweiterung gemäß § 90a StGB nun an den Generalbundesanwalt zur Überprüfung weitergeleitet werden.