Symbolfoto: RHN

Alzey-Worms (th)-Wie bereits in den vergangenen Jahren verzichtet der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) auch im Jahr 2023 auf die regelmäßige Versendung von Jahresgebührenbescheiden an alle Grundstückseigentümer.

Inzwischen ist der letzte Abfallgebührenbescheid ein Dauerbescheid und grundsätzlich so lange gültig, bis sich an den Berechnungsgrundlagen etwas ändert. Nur bei Änderungen kommt also ein neuer Bescheid. 

Dabei richtet sich der AWB nach den Daten, die er aus den Einwohnermeldeämtern erhält. Jeweils am Anfang des Monats erscheinen die Änderungen des Vormonats auf den Bildschirmen der Mitarbeiterinnen in der Gebührenveranlagung. Zum ersten Abbuchungstermin Anfang März können daher eventuelle Änderungen aus dem Vormonat Februar noch nicht berücksichtigt worden sein. In aller Regel kommt dann bis zu vier Wochen nach der Abbuchung ein Änderungsbescheid mit der Post, der die Korrekturen enthält. Sollte zum Fälligkeitsdatum zu viel abgebucht worden sein, wird dies auf Wunsch entweder zurückerstattet oder mit der nächsten Rate verrechnet. 

Quelle: Landkreis Alzey-Worms