Symbolfoto Krankenhaus

Rheinhessen (sm)- Zu Beginn des Jahres hatte die Landesregierung den Krankenhäusern zugesagt, die Förderquoten und förderfähigen Kosten bei Krankenhausbaumaßnahmen mit dem Ziel zu überprüfen, den Eigenanteil der Krankenhäuser zu minimieren. Gesund­heitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und der Vorstandsvorsitzende der Krankenhausgesellschaft, Bernd Decker, erklärten heute, die Prüfung des Gesundheitsministeriums, in die auch die Krankenhausgesellschaft eingebunden wurde, ist abgeschlossen und führt zu einer deutlichen Erhöhung der Förderung.

„Die Verbesserungen sind bereits bei allen Förderbescheiden des Jahres 2020 berücksichtigt worden“, sagte Bätzing-Lichtenthäler. Die überwiegende Zahl der Maßnahmen wird zukünftig in Höhe von 100% der förderfähigen Kosten gefördert. Selbst bei großen erforderlichen Erweiterungsbauten wird zukünftig in den meisten Fällen eine 100%-Förderung gewährt. Dies sind insbesondere Fälle, in denen die Krankenhausträger im Bereich der Betriebskosten zum Beispiel hinsichtlich des Instandhaltungsaufwandes unverschuldet vor besonderen Herausforderungen stehen oder sich für sektorenübergreifende Modellprojekte engagieren.

„Die Bedeutung und die Herausforderungen der Krankenhäuser wird in dieser Zeit mehr als deutlich und so freue ich mich sehr, dass wir mit Landeshaushaltsmitteln die Situation der Krankenhäuser im Bereich der Investitionen deutlich verbessern können. Zur Erzielung einer 100%-Förderung hat das Land Rheinland-Pfalz sich zudem entschlossen, die Ko-Finanzierung des neuen Krankenhauszukunftsfonds voll­umfassend ohne Eigenanteil der Krankenhäuser zu übernehmen. Dies bedeutet für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz ein zusätzliches Fördervolumen von rund 200 Millionen Euro, das sie insbesondere für Digitalisierungsvorhaben verwenden können,“ so die Ministerin.

Ohne diese Mittel des Krankenhauszukunftsfonds, aber unter Berücksichtigung der Finanzmittel zur Umsetzung des Krankenhausstrukturfonds, standen den Kranken­häusern im Jahr 2020 rund 161 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen Landesmittel für die Beschaffung von Beatmungs- und Peripheriegeräten zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 in Höhe von rund 29 Millionen Euro.

Bätzing-Lichtenthäler weiter: „Über die Erhöhung der Förderquoten hinaus wird das Land zukünftig Kosten in größerem Umfang als bisher als förderfähig anerkennen. So werden zukünftig beispielsweise die Kosten für Zielplanungen und Machbarkeitsstudien gefördert.“

„Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz erkennen die deutlich verbesserte Förderung an“, so der Vorstandsvorsitzende der Krankenhausgesellschaft. „Besonders begrüßen wir über die Erhöhung der Förderquoten hinaus die umfangreichere Anerkennung förderfähiger Kosten. Die Landesregierung hat den Dialog zur Krankenhausgesellschaft und den Krankenhäusern gesucht, die Anliegen aufgenommen und viele Anregungen der Krankenhäuser dankenswerterweise nun umgesetzt“, so Decker. Wünschenswert sei eine Verstetigung der in diesem Jahr zusätzlich zur Verfügung gestellten Fördermittel in den kommenden regulären Investitionsprogrammen.

Erfreulich sei zudem, dass der konstruktive Dialog auch zur weiteren Ent­bürokratisierung des Verfahrens fortgesetzt werden soll.

(Quelle: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz)