Symbolfoto Flugzeug (RHN)

Nieder-Olm (sm)- Am 29. April 2021 soll vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig eine mündliche Verhandlung zur Klage gegen die Südumfliegung stattfinden. Das hat das BVerwG jetzt dem Anwalt der Kläger mitgeteilt. Gegen die Abweisung der Klage durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Hess. VGH) im Februar 2019 hatte unter anderem die Ortsgemeinde Klein-Winternheim, vertreten durch die Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Revision eingelegt, die jetzt im kommenden Jahr verhandelt werden wird.

Damit erreicht das Verfahren gegen die Südumfliegung die letzte Instanz. In einem ersten
Urteil hatte der Hess. VGH 2013 die Flugroute für rechtswidrig erklärt. Ende 2015 hatte das BVerwG nach einem Berufungsverfahren die Klage zur Neuverhandlung an den Hess. VGH zurückverwiesen. Darauf folgte die Abweisung der Südumfliegungs-Klage durch den Hess. VGH Anfang letzten Jahres.
Die VG Nieder-Olm tritt dafür ein, dass der Fluglärm gerecht verteilt und die alten
Nordabflugrouten statt der Südumfliegung weiter genutzt werden sollen. „Gerade bei den
reduzierten Kapazitätsanforderungen sollte das möglich sein“, begründen Bürgermeister Spiegler, die 1. Beigeordnete Doris Leininger-Rill und der Fluglärmbeauftragte Bernd-Olaf Hagedorn.
(Quelle: Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm)