Symbolbild

Alzey-Worms (jk)- Ab Mittwoch 10. Juni, tritt eine neuen Corona-Verordnung für Rheinland-Pfalz mit einigen Lockerungen in Kraft. So dürfen sich dann bis zu zehn Menschen in der Öffentlichkeit treffen – egal aus wieviel Haushalten die Personen stammen. Veränderungen gibt es auch im Bereich der Gastronomie. Dabei gilt es weiterhin Abstand zu halten, die Hygieneregeln zu befolgen, Kontakte zu beschränken und Treffen möglichst im Freien stattfinden zu lassen. „Nachdem die Zahl der Neuinfizierten weiterhin niedrig ist, können jetzt weitere Lockerungsschritte umgesetzt werden, dies aber mit Bedacht“, betont der Erste Beigeordnete des Landkreises Alzey-Worms, Steffen Jung. Auch wenn die Pandemie noch nicht vorbei sei und es sich bei Covid 19 weiterhin um eine hoch ansteckende Krankheit handele sei es wichtig, weitere Schritte in Richtung Normalität zu wagen.

Ab Mittwoch können Sauna- und Wellnessanlagen und Shisha-Bars unter der Beachtung bestimmter Vorschriften wieder öffnen. Beim Sport sind sowohl im Innen- als auch im Außenbereich Zuschauer erlaubt. Die zulässige Zahl richtet sich nach den Vorgaben für Veranstaltungen. Nach wie vor untersagt bleiben den Auflagen nach Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter, ebenso Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist.

Ebenfalls ab Mittwoch dürfen neben Chören auch Blasorchester wieder proben. Selbst im Freien soll dies laut dem entsprechenden Hygienekonzept aber je Gruppe nicht länger als eine halbe Stunde dauern. Es muss eine verbindliche Sitzordnung geben, außerdem muss ein Mindestabstand von drei Metern eingehalten werden.

Lockerungen in der Gastronomie

 Die Sperrzeiten in der Gastronomie einschließlich Vinotheken, Probierstuben etc. sind weiter verlängert worden, eine Öffnung ist zwischen 6 Uhr und 24 Uhr möglich. Es sei denn, es gelten Beschränkungen der Öffnungszeiten aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen. Die Reservierungs- oder Anmeldepflicht entfällt. Adressen und Telefonnummern müssen die Gäste aber weiterhin hinterlassen. Weiterhin gilt das Abstandsgebot (1,50 m zu den Stühlen des nächsten Tisches) sowie die Maskenpflicht (außer für die Gäste am Platz). Durch die Lockerung der Kontaktbeschränkung, die im öffentlichen Raum nun Zusammenkünfte bis zu zehn Personen oder Zusammenkünfte der Angehörigen zweier Hausstände zulässt, können ab Mittwoch bis zu zehn Personen (unterschiedlicher Hausstände) an einem Tisch sitzen. Bisher ging das nur mit zwei Hausständen. „Wir freuen uns, dass es auch in der stark gebeutelten Gastronomie zu deutlichen Lockerungen kommt. Gerade die Begrenzung auf zwei Hausstände und die frühe Sperrstunde hatten die Gastronomen in den letzten Wochen in persönlichen Gesprächen immer wieder beklagt“, so Jung.

Ebenso sind unter Auflagen Veranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 250 Personen sowie im Innenbereich mit bis zu 75 Personen wieder zugelassen Die bisherige Personenbegrenzung von einer Persson pro zehn Quadratmetern gilt nur bei Veranstaltungen, bei denen die Besucher keine festen Sitzplätze haben. Der Mindestabstand ist grundsätzlich sicherzustellen. Veranstaltungen sind auf den Zeitraum von 6 bis 24 Uhr begrenzt. Es sei denn es gelten Beschränkungen aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen.

Bei Veranstaltungen innen: Es sind gezielte Maßnahmen zu treffen, um die Belastung von Räumen mit Aerosolen zu minimieren (Lüften oder Lüftungsanlage). Eine Bewirtung darf nur unter den Vorgaben für die Gastronomie erfolgen, z.B. Verzehr von Speisen und Getränken ausschließlich an Tischen. Bar- und Thekenbereiche können für den Verkauf und die Abgabe von Speisen und Getränken geöffnet werden. Für den Verbleib von Gästen sind diese Bereiche geschlossen.  Der vollständige Text der neunten Corona-Bekämpfungsordnung Rheinland-Pfalz ist auf der Homepage der Kreisverwaltung Alzey-Worms unter www.kreis-alzey-worms.de eingestellt. (Quelle: Pressestelle KV Alzey-Worms)