Foto: www.vivamoguntia.de

MAINZ (red.) – Das Viva Moguntia ist die einzige Gaststätte in der Altstadt bei welcher in dieser hohen Anzahl qualifizierte Beschwerden seitens der Anwohnerschaft über Jahre hinweg eingegangen sind, weshalb zum Schutze der Anwohner ein Einschreiten notwendig war. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung Mainz bekanntermaßen Ende November 2018 einen Bescheid erlassen, in welchem die Gaststättenerlaubnis für das Viva Moguntia mit sofortiger Wirkung widerrufen wurde.

Hiergegen hat der Betreiber gerichtlichen Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Mainz gesucht. Das Verwaltungsgericht Mainz hatte den Bescheid insoweit abgeändert, dass die Gaststätte bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung geöffnet bleibt, die Öffnungszeiten des Viva Moguntia jedoch eingeschränkt wurden (sonntags bis donnerstags nur noch bis 23.00 Uhr; freitags und samstags bis 24.00 Uhr,) und dem Betreiber darüber hinaus nahegelegt wurde, einen professionellen Türsteherdienst zu beauftragen und auf die „Astra-Parties“ zu verzichten.

Während des laufenden Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz ist der Betreiber sodann aus eigenen Stücken auf die Stadt Mainz zugekommen und hat mitgeteilt, dass er nunmehr bereit sei, die Gaststätte zum 30. Juni 2019 endgültig zu schließen, wenn er bis dahin wieder mit den ursprünglichen Öffnungszeiten (sonntags bis donnerstags bis 24.00 Uhr; freitags und samstags bis 2.00 Uhr,) bewirten könne. Nach Abwägung aller Interessen ist die Stadt Mainz diesem Vorschlag gefolgt. Die entsprechende Widerrufsverfügung der Gaststättenerlaubnis zum 30. Juni 2019 ist bereits bestandskräftig, da der Gaststättenbetreiber am 22.Februar 2019 seinen diesbezüglichen Rechtsmittelverzicht erklärt hat. Weiterhin hat sich der Betreiber verpflichtet, keine Astra-Party mehr zu veranstalten und an den Wochenenden nach wie vor einen professionellen Türsteherdienst einzusetzen.