Der Corona-Virus hält die Welt derzeit weiter in Atem. (Foto: freepik/RHN/Frei)

MAINZ (jk)- Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzzahlen im Zuge der Coronapandemie erlässt die Landeshauptstadt Mainz die nachfolgende Allgemeinverfügung, welche die Regelungen der aktuell gültigen 29. Corona-Bekämpfungsverordnung (29. CoBeLVO) ergänzt.

Die Stadt Mainz legt auf diesem Wege erneut die Maskenpflicht für den Mainzer Wochenmarkt wie folgt fest: Auf dem Markt, Höfchen, Liebfrauenplatz, Gutenbergplatz (Theaterseite) gilt beim Wochenmarkt in Warte-, Ansteh- und Verkaufssituationen für Besucher:innen als auch Beschicker:innen, die Maskenpflicht nach § 3 Abs. 2 der 29. CoBeLVO. § 3 und Abs. 3 der 29. CoBeLVO.

Der räumliche Geltungsbereich des Mainzer Wochenmarkts ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan und den dort gelb markierten Bereichen (Anlage). Die übrigen Regelungen der 29. CoBeLVO bleiben unberührt.
Die Allgemeinverfügung tritt ab Freitag, 14.01.2022, 0.00 Uhr, in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 20.01.2022. Der Vollzugsdienst der Landeshauptstadt Mainz wird die Einhaltung der Regelungen überprüfen und bei Verstößen Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.

Quelle: Stadtverwaltung Mainz