Symbolfoto Polizei (pixabay)

GAU-BICKELHEIM (jk)- Am 1. Juli führten Kräfte der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim zwischen 8 und 16 Uhr verstärkte Kontrollen zu den Themen Ablenkung, Geschwindigkeit und Abstand im Zuständigkeitsbereich der Polizeistation auf den Autobahnen A 61 und A 63 durch.

Beanstandungen fielen in 13 Fällen an. In zwei Fällen erwartet die kontrollierten Fahrzeugnutzer ein Bußgeld und ein Fahrverbot, weil sie ihre Kraftfahrzeuge unter Drogeneinfluss führten. Die Betroffenen mussten mit zur Blutprobe und die Weiterfahrt wurde untersagt. In vier Fällen wurden Strafanzeigen nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Dabei konnten bei zwei Kontrollen jeweils einer kleinere Menge Betäubungsmittel sichergestellt werden. Zweimal wurden Geschwindigkeitsübertretungen beanstandet, wobei der „Spitzenreiter“ neben einem Bußgeld mit zwei Monaten Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen muss, da er die Erlaubte Geschwindigkeit um 70 km/h überschritten hatte. In drei Fällen wurden LKW-Fahrer beanstandet, da sie nicht den erforderlichen Abstand zu Vorausfahrenden eingehalten hatten. Vier Mal wurden Verkehrsteilnehmer wegen verbotener Überholmanöver angehalten und in zwei Fällen wegen der Nutzung von Smartphones während der Fahrt.