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MAINZ-BINGEN (jk) – Welche Regelungen gelten derzeit für Einreisende und Reiserückkehrer? Gibt es Ausnahmen, wenn ich geimpft bin oder früher schon einmal infiziert war? Das Gesundheitsamt Mainz-Bingen gibt einen Überblick über die aktuellen Reise- und Quarantänebestimmungen.

Entsprechend der geltenden Verordnung der Bundesregierung wird aktuell in sogenannte Virusvariantengebiete, Hochinzidenzgebiete, Risikogebiete und „risikofreie“ Gebiete unterschieden. Entsprechend dieser Ländergruppen gelten unterschiedliche Regelungen für die Einreisenden. Eine vollständige Liste über die vier verschiedenen Ländergruppen gibt es auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts www.rki.de.

Wer aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland einreist, muss sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantänedauer kann in diesem Fall nicht durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden. Zudem ist in jedem Fall eine Testung erforderlich, der entsprechende Nachweis über das Testergebnis muss bereits bei der Einreise mit sich geführt werden und ist auf Aufforderung der zuständigen Behörde vorzulegen. Zu den Virusvarianten-Gebieten zählen derzeit Länder außerhalb Europas, darunter Südafrika, Brasilien und Indien.

Sofern die Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 erfolgt, gilt zunächst eine Quarantäne von zehn Tagen. Diese kann jedoch auf fünf Tage verkürzt werden, wenn der Person ein negatives PCR- bzw. Antigen-Schnelltest-Ergebnis vorliegt, das bestätigt, dass keine Infektion mit dem Corona-Virus besteht. Dieser Test darf frühestens am fünften Tag nach der Einreise (Einreisedatum plus fünf) durchgeführt werden und muss für zehn Tage aufbewahrt sowie der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegt werden. Ergebnisse von Selbsttests können dabei nicht anerkannt werden. Sofern innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise Covid-typische Symptome auftreten, ist ein weiterer Test in einer Arztpraxis oder einem Testzentrum durchzuführen.

Auch bei einer Einreise aus den Risikogebieten – also Ländern, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz über 50 liegt – gibt es grundsätzlich eine Quarantänepflicht für Personen, die weder geimpft, noch genesen sind. Durch die Vorlage eines negativen Testergebnisses besteht aber die Möglichkeit, die Quarantäne direkt zu beenden.

Zudem gibt es einzelne Länder, die derzeit als „risikofreie“ Gebiete eingestuft sind – zum Beispiel die Insel Mallorca. Für diese Länder gilt keine Quarantänepflicht, aber eine Testpflicht für nicht geimpfte Flugreisende.

Vollständig geimpfte sowie genesene Personen müssen sich nur noch in Quarantäne begeben, wenn sie aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland einreisen. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage und kann nicht verkürzt werden. Zudem ist ein negativer Testnachweis erforderlich – auch bei vorhandenem Impfnachweis oder Genesenennachweis. Für Einreisen aus risikofreien Gebieten, Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten fällt die Quarantäne- und Testpflicht weg.

Als vollständig geimpft gelten nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Personen, deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen. Als genesen gelten laut Verordnung jene Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben – und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.

Weitere Informationen gibt es der Seite des Bundesgesundheitsministeriums und auf www.mainz-bingen.de unter dem Reiter „Infos zum Corona-Virus“.