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MAINZ (jk)-  Ordnungsdezernentin Manuela Matz zieht nach den Osterfeiertagen eine insgesamt positive Bilanz. „Selbstverständlich wurden bei den vielen Kontrollen des Kommunalen Vollzugsdienstes Verstöße festgestellt und geahndet, alles in allem war es aber recht ruhig. Die allermeisten Bürgerinnen und Bürger haben sich an die Vorschriften und Regelungen gehalten. Das ist ein gutes Zeichen und dafür bedanke ich mich ganz herzlich“, so die Beigeordnete.

Matz appelliert an die Bevölkerung, im gemeinsamen Kampf gegen die Pandemie jetzt nicht nachzulassen. „Wir hoffen sehr, dass die Maßnahmen, die ohne Frage schwerwiegend sind, schon bald Wirkung zeigen und die Zahlen in Mainz wieder zurückgehen. Wir alle sehnen uns nach Normalität. Ich hoffe sehr, dass es nicht mehr lange dauert, bis wir diese wieder einigermaßen erreichen“, sagt die Ordnungsdezernentin.

In den sozialen Netzwerken macht zugleich aktuell eine Nachricht bzw. ein Video über einen Wohnungslosen die Runde, der angibt, am 2. April 2021 gegen 21.30 Uhr vom Vollzugsdienst einen Strafzettel in Höhe von 50,00 Euro zu haben, weil er sich während der Ausgangssperre am Rheinufer aufgehalten hatte.
Manuela Matz: „Wir klären diesen Vorfall gerade intern mit den entsprechenden Dienstgruppen. Sollten die Aussagen des Wohnungslosen zutreffen, dann möchte ich mich für diesen Vorgang bei dem Betroffenen entschuldigen. Gerade bei wohnungslosen Menschen muss auf deren besondere Situation und die Lebensumstände geachtet werden. Das ist auch im Vorfeld so in Richtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vollzugsdienstes kommuniziert worden. Selbstverständlich muss der Betroffene die Strafe nicht bezahlen.“

Nach aktueller Festlegung wird die Ausgangssperre mindestens so lange bestehen, so lange der Inzidenzwert nicht für die Dauer von sieben aufeinander folgenden Tagen unter 100 gesunken ist. Hiervon sind auch die Menschen ohne festen Wohnsitz betroffen. Soweit es ordnungsrechtliche Maßnahmen betrifft, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass niemand, der seinen Schlafplatz im öffentlichen Raum „bezogen hat“, aufgefordert wird, diesen zu verlassen.
Soweit Menschen, die aktuell im öffentlichen Straßenraum übernachten, aufgrund der nächtlichen Ausgangssperre den Wunsch haben, in eine Einrichtung oder ähnliche Unterkunft aufgenommen zu werden, haben die Übernachtungseinrichtungen für Obdachlose zugesagt, die in Frage stehenden Personen aufzunehmen, soweit dort Kapazitäten zur Verfügung stehen. Sollten in den Einrichtungen keine freien Plätze mehr verfügbar sein, gibt es in der Alten Ziegelei zusätzliche Plätze als Notunterkunft. Diese können bei Bedarf in der Zeit von 20.00 bis morgens 8.00 Uhr genutzt werden. Ansprechpartner ist Behrouz Asadi, im Fall einer Notwendigkeit zu erreichen unter der 0171-2279232. Die Aufnahme erfolgt über einen Integrationshelfer der MW Malteser Werke GmbH. Dieser steht auch über die Nacht als Ansprechpartner zur Verfügung. Es handelt sich um reine Schlafplätze, eine weitere Versorgung findet dort nicht statt. Sobald die Ausgangssperre wieder aufgehoben wurde, entfällt das Angebot in der Alten Ziegelei wieder.