Symbolfoto Covid-19

RHEINLAND-PFALZ (jk)- „Die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des verlängerten Lockdowns dürfen nicht zu einer Verstärkung von Armut und sozialer Ungleichheit führen.

 

Dem wollen wir entgegenwirken, um eine Verschärfung von Armut und sozialer Ungleichheit zu verhindern“, betonten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler heute in Mainz. Rheinland-Pfalz fordert die Bundesregierung auf, bei den Auswirkungen der Corona-Krise auf die finanziell schwächeren Bevölkerungs­schichten besonders zu achten. Das Landeskabinett stimmte heute einer entsprechenden Bundesratsinitiative zu.

Handlungsbedarf bestehe vor allem bei Familien mit Kindern, die seit Beginn der Pandemie zusätzliche Ausgaben finanzieren müssen, die durch die Lockdown-Maßnahmen notwendig geworden sind. „Beispielhaft sind hier die zusätzlichen Kosten aus dem Homeschooling oder der verschärften Maskenpflicht zu nennen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Zugleich fallen Hilfen weg, wie kostenloses Mittagessen und andere Betreuungsangebote.“

Rheinland-Pfalz begrüßt den von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigten Zuschuss für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen als Ausgleich der pandemiebedingten Zusatzbelastungen sowie die Initiative des Bundes, den Menschen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, FFP2-Schutzmasken zur Verfügung zu stellen. „Masken dürfen kein Luxusgut sein. Das Land Rheinland-Pfalz stellt deshalb zusätzlich zur Initiative des Bundes rund eine Million weitere medizinische Masken“, hob die Minister­präsidentin hervor.

Wichtig sei auch, dass die bewährten Regelungen zum vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe über den 31. März 2021 hinaus zur Verfügung stehen. Nur so könne sichergestellt werden, dass den krisenbedingt in Not geratenen (Solo-)Selbstständigen und Beschäftigten mit niedrigen Einkommen eine schnelle und verlässliche Absicherung geboten werde, sagten Dreyer und Bätzing-Lichtenthäler.

„Vor dem Hintergrund der schon bestehenden Belastungen darf nicht noch eine Verunsicherung bezüglich der eigenen Wohnung dazukommen“, sagte Ministerpräsidentin Dreyer. Daher solle geprüft werden, inwieweit Menschen, die coronabedingt in Schwierigkeiten geraten sind, vor einer möglichen Zwangsräumung ihrer Wohnung geschützt werden können. Es gelte dabei, die berechtigten Interessen von Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern nicht einzuschränken.