Welche Corona-Regelungen gelten an Weihnachten und Silvester? Die Kontaktbeschränkungen werden über die Feiertage gelockert. An Silvester ist Feuerwerk verboten. (Foto: Stadtverwaltung Worms)

Worms (sm)- Was ist an Weihnachten und Silvester erlaubt, was nicht? Hier finden Sie eine Übersicht.

Ausnahmeregelungen
Leider wird die Zeit von Weihnachten bis Silvester in diesem Jahr ebenfalls von den Corona-Beschränkungen überschattet. Was die 16. Landesverordnung zulässt und was nicht, sehen Sie hier:

Familientreffen

  • 24. bis 26. Dezember: ein Hausstand (= Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben) darf von bis zu vier weiteren Personen aus anderen Hausständen, jedoch nur aus dem engsten Familienkreis (Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige) besucht werden
  • dies gilt auch, wenn dadurch insgesamt mehr als fünf Personen über 14 Jahren oder mehr als zwei Hausstände zusammenkommen
  • Beispiel: ein zusammen lebendes Ehepaar erhält Besuch von seinen beiden erwachsenen Kindern inklusive deren (Ehe-)Partner und Kinder: die Anzahl der Erwachsenen würde somit bei sechs liegen (also über der eigentlich zulässigen Zahl), die Anzahl der Hausstände bei mindestens drei; diese Konstellation ist an den Weihnachtstagen gestattet

Gottesdienstbesuche

  • nur nach vorheriger Anmeldung bei der Gemeinde gestattet
  • keine Gemeinde- oder Chorgesänge (höchstens Solisten)
  • es gilt das Abstandsgebot und die Maskenpflicht (auch am Platz)

Silvester

  • Treffen im öffentlichen Raum mit Personen des eigenen Hausstandes oder mit Personen eines weiteren Hausstandes, sofern es insgesamt nicht mehr als fünf Personen sind (ausgenommen Kinder unter 14)
  • die Bürger werden dringend aufgefordert, auch im privaten Raum nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zu feiern und auf Partys zu verzichten
  • das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Böllern auf öffentlichen Plätzen und auf öffentlichen Straßen ist verboten
  • der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist ebenfalls untersagt

(Quelle: Stadtverwaltung Worms)