Symbolfoto Covid-19

Bingen (sm)- Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt ab Freitag, 11.12.2020 bis vorläufig 20.12.2020.

In Ergänzung zu den Regelungen zur Maskenpflicht in der 13. CoBeLVO gilt in den Fußgängerbereichen der Stadt Bingen am Rhein in der Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr an allen Tagen außer an Sonntagen und Feiertagen die Maskenpflicht.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises in der bekannt gemachten Form finden Sie nachstehend zum Download (PDF-Dokument). Sie finden die Allgemeinverfügung sowie eine Vielzahl weiterer aktueller Informationen zum Corona-Virus auch auf unseren Info-Seiten zum Thema unter www.bingen.de/Corona.

Allgemeinverfügung des Landkreises Mainz-Bingen zur Einführung einer Maskenpflicht in Teilen der Binger Innenstadt.

Die Stadtverwaltung Bingen am Rhein stellt in den betroffenen Bereichen entsprechende Hinweisschilder auf.

(Quelle: Stadtverwaltung Bingen)