Bingen (sm)- Die Stadtwerke Bingen weisen darauf hin, dass die Wasseruhren gegen Frosteinwirkung zu schützen sind. Folgekosten sind daher aus schließlich vom Grundstückseigentümer oder dem Nutzungsberechtigten zu tragen.
Nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz teilen die Stadtwerke Bingen mit, dass die Gesamthärte des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bingen 24,9°dH (Härtebreich „hart“) beträgt. Dies gilt nicht für den Stadtteil Bingerbrück.
Der Wert für Uran beträgt 0,002 mg/l.
(Quelle: Stadtverwaltung Bingen)