Gebäude der Stadtwerke in Bingen-Dietersheim (Foto: Stadt Bingen)

Bingen (sm)- Die Stadtwerke Bingen weisen darauf hin, dass die Wasseruhren gegen Frosteinwirkung zu schützen sind. Folgekosten sind daher aus schließlich vom Grundstückseigentümer oder dem Nutzungsberechtigten zu tragen.

Nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz teilen die Stadtwerke Bingen mit, dass die Gesamthärte des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bingen 24,9°dH (Härtebreich „hart“) beträgt. Dies gilt nicht für den Stadtteil Bingerbrück.
Der Wert für Uran beträgt 0,002 mg/l.

(Quelle: Stadtverwaltung Bingen)