Volle Wartezimmer vermeiden, Ansteckungsrisiken minimieren:

Seit dem 19. Oktober könnt Ihr Euch bei leichten Atemwegserkrankungen bzw. Erkältungssymptomen wieder grundsätzlich telefonisch krankschreiben lassen.

Die Krankschreibung gilt für bis zu sieben Tage und kann einmalig um bis zu sieben Tage verlängert werden. Diese Regelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut beschlossen und gilt vorerst bis Ende Dezember.

Dennoch sollte die telefonische Krankmeldung nicht ausgenutzt werden. Bei starken oder stärker werdenden Symptomem sollte unbedingt – nach vorheriger Terminvereinbarung – ein Arzt aufgesucht werden

Quelle: Landesregierung RLP