(Foto: Stadtverwaltung Mainz)

Mainz (sm)- Stand: 07.10.2020

Grundsätzlich gilt die jeweils aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO). Je nach Infektionsgeschehen werden auf Grundlage des Warn- und Aktionsplans Rheinland-Pfalz für Mainz darüber hinaus gesonderte Maßnahmen beschlossen.

Aktuelle Situation in Mainz: Warnstufe Gelb

Der Warn- und Aktionsplan RLP sieht drei Warnstufen vor:

  • Gelb: 7-Tage-Inzidenzwert von 20 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wird an mehr als 5 Tagen überschritten
  • Orange: 7-Tage-Inzidenzwert von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wird an mehr als 5 Tagen überschritten
  • Rot: 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wird an mehr als 5 Tagen überschritten

In den letzten fünf Tagen lag der 7-Tage-Indizenzwert – also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner pro Woche – in der Landeshauptstadt Mainz bei mehr als 20.

Auf Basis des Corona Warn- und Aktionsplans Rheinland-Pfalz und den Beschlüssen des Verwaltungsstabes der Landeshauptstadt Mainz gilt damit die Gefahrenstufe Gelb der Corona-Warn-Ampel:

Warnung an die Bevölkerung: Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Infektionszahlen wieder zu verringern ist die Bevölkerung zu erhöhter Wachsamkeit und Vorsicht aufgerufen. Beachten Sie auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln. Sie bleiben oberste Bürgerpflicht für uns alle! Denn nur so schützen wir uns selbst und unsere Familien sowie die Menschen, die aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung besonders gefährdet sind, vor einer Ansteckung. Jede und jeder Einzelne soll sich dieser Verantwortung bewusstwerden. Durch große Achtsamkeit und Disziplin können weitere Gefahrenstufen verhindert werden.

Hinweis: Die oben genannten Zahlen für Mainz können von den durch das Land Rheinland-Pfalz kommunizierten Zahlen abweichen. Das zuständige Gesundheitsamt Mainz-Bingen stellt der Stadtverwaltung Mainz die Zahlen täglich direkt zur Verfügung. An das Land übermitteln hingegen die Gesundheitsämter die Falldaten über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt. Der Informationsfluss an das Land kann daher etwas zeitverzögert sein.

WICHTIG: Vom Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz zusätzlich zur Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz beschlossene Maßnahmen:

Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz hat unter der Leitung von Oberbürgermeister Michael Ebling gemeinsam mit dem Leiter des zuständigen Gesundheitsamts Mainz-Bingen zudem folgende Entscheidungen getroffen:

  • Seit 7. Mai 2020 sind die meisten städtischen Ämter wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Weitere Informationen
  • Alle Grillplätze, Grillwiesen und Wasserspielplätze bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
  • Die Nutzung der städtischen Sportstätten (Sporthallen und Sportplätze) ist unter Einhaltung bestimmter Regeln möglich. Weitere Informationen in den FAQs unter „Fragen zu Dienstleistungen und Einrichtungen der Stadtverwaltung“.
  • Die Jugendzentren sind seit dem 2. Juni zum Teil unter Auflagen wieder geöffnet. Aktuelle Informationen dazu stehen auf jugend-in-mainz.de.
  • Die Zahl der Anwesenden bei Eheschließungen wird auf zehn Personen inklusive den Eheschließenden angehoben. Ausnahmen: Im Kurfürstlichen Schloss sind 34 Personen und in der Ortsverwaltung Gonsenheim 26 Personen möglich (jeweils inklusive Eheschließende).
  • Der Krempelmarkt fällt 2020 aus.
  • Das beim Ordnungsamt eingerichtete Bürgertelefon zum Thema Coronavirus wird aufrechterhalten. Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende können sich mit allen Fragen rund um die aktuell gültige Rechtsverordnung des Landes an die Verwaltung wenden. Dies betrifft konkret etwa die Themen Kontaktverbot, Veranstaltungen, Regelungen für den Handel und die Gastronomie und vieles mehr. Weitere Informationen
  • Die städtischen Gremien tagen seit dem 4. Juni wieder regulär. Auch die Ortsbeiratssitzungen können wieder stattfinden. Damit die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden, tagen die städtischen Gremien in größeren Sitzungsräumen, beispielsweise in den neuen Bürgerhäusern und im Kurfürstlichen Schloss.
  • Informationen zu den Gebühren für Kitas, Krippen und Horte sind in den FAQs unter „Fragen zur Kinderbetreuung“ zu finden.

Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz wird die weitere Entwicklung bei der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Maßnahmen entsprechend anpassen. Der Verwaltungsstab wird dazu in engen zeitlichen Abständen zusammentreten.

Allgemeine Hinweise der Stadtverwaltung

  • Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Mainz können von den Auswirkungen der aktuellen Situation betroffen sein. Längere Bearbeitungszeiten sind daher nicht auszuschließen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
  • Die Stadtverwaltung bittet darum, Besuche der Verwaltungsgebäude auf das Erforderliche zu beschränken und die Regeln und Hygienevorschriften bei den Besuchen einzuhalten. Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die Kolleginnen und Kollegen in den Fachämtern sind nach wie vor telefonisch erreichbar.

(Quelle: Stadtverwaltung Mainz)