€ 200.- Werbegutschein für eine € 50.- Spende

Mainz, Alzey, Kaiserslautern (as) – Der Regio-Medienverbund, bestehend aus RHEINHESSEN-NEWS, PFALZ-NEWS und der ALZEYER-ZEITUNG möchte zum Spenden animieren.
Unsere Region lebt vom Ehrenamt und von den gemeinnützigen Vereinen, die diese ehrenamtlich Tätige bündeln.
Daher schenkt der Regio Medienverbund jedem Unternehmen, aber auch Vereinen und Privatpersonen, die nachweislich einen Betrag in Höhe von € 50.- (oder mehr) an einen wohltätigen Zweck oder Verein spenden, einen Werbeplatz bzw. Werbegutschein für eine Werbeschaltung auf einer der Regio-Medienverbund-Online-Plattformen – im Wert von € 200.-

Im Zeitraum vom 22.11.2018 bis 30.11.2018 suchen die teilnehmenden Portale des Medienverbunds – Rheinhessen-News, Pfalz-News und Alzeyer-Zeitung – hierfür zunächst Vereine und Institutionen, die gerne in den Genuß des Empfangs der Spenden kommen möchten bzw. diese dringend benötigen.
Vorschlagen kann einen solchen Verein jeder Leser der Portale, aber auch die Vereine selbst können sich melden unter spendenaktion@regio-medienverbund.de
Der Medienverbund sucht sich hieraus 5 Institutionen bzw. Vereine aus ALLEN Vorschlägen aus (vornehmlich die meist genannten), an die die Spenden gehen sollen.

Für Spenden, die im Zeitraum von 01.12.2018 bis zum 24.12.2018 an einen der vorgeschlagenen Vereine geleistet werden, vergibt der Regio-Medienverbund dann einen Werbegutschein in Höhe von € 200.- zur freien Bannerwerbenutzung auf den teilnehmenden Portalen Rheinhessen-News.de, Pfalz-News.de und Alzeyer-Zeitung.de
Die Liste der Vereine, an die gespendet werden können, kann ab dem 01.12.2018 auf der Webseite: http://www.regio-medienverbund.de/spendenaktion abgerufen werden.

Wir würden uns sehr freuen, wenn zahlreich gespendet wird und den wohltätigen Vereinen etwas Unterstützung durch diese Aktion erfahren.

*jede Person, Verein bzw.. Firma kann höchstens einen Gutschein erhalten. Der Gutschein muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung für eine Werbeschaltung genutzt werden.
Der Rechtsweg bleibt ausgeschlossen