Symbolfoto Polizei (Quelle: RHN)

INGELHEIM (jk)- Aktuell befinden sich zahlreiche Schreiben eines vermeintlichen Inkasso-Unternehmens im Umlauf, die zur Überweisung angeblich offener Forderungen auffordern. In dem vorliegenden Fall erhielten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ein Schreiben eines angeblichen Rechtsanwalts vom Inkasso-Unternehmen „INKASSO HAUPTZENTRALE FRANKFURT/KÖLN“. In diesem Schreiben werden Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, einen bestimmten Betrag mittels beigefügten Zahlschein auf ein ausländisches Bankkonto – erkennbar an der IBAN – zu überweisen. Als Grund der Forderung wird eine Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag „DEUTSCHE JACKPOT LOTTO 6-49“ angeführt, bei dem sich die Empfänger der Schreiben im Vorfeld telefonisch angemeldet hätten. Die daraus resultierenden Kosten wären nicht beglichen worden. Es ist zu erwarten, dass auch weiterhin Haushalte derartige Schreiben mit Zahlungsaufforderung erhalten werden. Daher warnt die Polizei vor dieser Betrugsmasche und rät den Bürgerinnen und Bürgern:

   - Prüfen Sie vor einer Überweisung die jeweilige Forderung auf 
     Richtigkeit
   - Recherchieren Sie zu den jeweiligen Absenderfirmen und 
     Kontoverbindungen
   - Informieren Sie sich bei der Verbraucherzentrale. Die 
     Verbraucherzentrale hat eine Liste mit bekannten unseriösen IBAN
     und Namen von betrügerischen Inkassounternehmen 
     zusammengestellt.
   - Wenden Sie sich im Zweifel an Ihre örtliche Polizeidienststelle