(Foto: Kreisverwaltung Mainz-Bingen)

Mainz/Bingen (sm)- Das Veterinäramt der Landkreises Mainz-Bingen weist Halter auf wichtige Schutzvorkehrungen zur Vermeidung der Geflügelpest hin. Diese breitet sich seit Anfang November deutschlandweit aus.

Die Krankheit ist laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hoch ansteckend. Deshalb sei es wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Haltungen, vor einer Infektion zu schützen. Zur Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet. Hierzu gehören grundlegende Aspekte, wie die Einhaltung von Hygieneregeln, das Achten auf entsprechende Krankheitszeichen und die Artentrennung (zum Beispiel zu Wildvögeln).
Bei entsprechenden Auffälligkeiten muss das örtliche Veterinäramt informiert werden. Hier können außerdem spezifische Fragen, auch in Sachen Biosicherheit, gestellt werden.

Zur ersten Orientierung empfiehlt das FLI Checklisten und Online-Tools zu verwenden. Diese können auf der Homepage des FLI unter dem Schnellzugriff „Aviäre Influenza (AI)/Geflügelpest“ sowie auf den Seiten des Rassegeflügelzucht-, Geflügelwirtschafts- und Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz abgerufen werden.

Zusätzlich weist das Veterinäramt nochmals auf die gesetzliche Anzeigepflicht hin: Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, muss dies nach § 26 der Viehverkehrsverordnung der Kreisverwaltung vor Beginn der Tätigkeit anmelden. Dabei sollten Name, Anschrift und die Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihre Nutzungsart und ihren Standort, bezogen auf die jeweilige Tierart, angegeben werden.

(Quelle: Kreisverwaltung Mainz-Bingen)