RHEINHESSEN (jk)- Eine rassistische Beleidigung, die über soziale Netzwerke große Aufmerksamkeit erlangte, hat am Dienstagabend zu einem beunruhigenden Vorfall in einer rheinhessischen Gemeinde geführt. Etwa 20 vermummte Männer erschienen an der Haustür eines 54-jährigen Mannes und setzten ihn sowie seine Ehefrau massiv unter Druck. Die Polizei spricht von einer bedrohlichen Situation und ermittelt nun wegen möglicher Straftaten – in alle Richtungen.
Auslöser der Ereignisse war offenbar eine Instagram-Story, in der der Mann beschuldigt wurde, eine 22-jährige Frau aus Rheinhessen rassistisch und sexuell beleidigt zu haben. Die Auseinandersetzung soll sich bereits am Montagabend auf einem Parkplatz in Nieder-Olm ereignet haben. Nach Angaben der jungen Frau, die den Vorfall noch am selben Tag der Polizei meldete, wurde sie von dem Mann mit einem Fahrradschloss leicht verletzt. Am Dienstag reichte sie dann persönlich Anzeige ein.
In der Instagram-Story war ein Bild des Mannes zu sehen – offenbar während der Auseinandersetzung aufgenommen – versehen mit dem Text: „Rassismus ist keine Meinung – Gewalt ist kein Zufall“. Der Beitrag wurde rund 2.500-mal geteilt und verbreitete sich rasch im Netz.
Am Dienstagabend tauchten daraufhin bis zu 20 vermummte Personen an der Wohnadresse des Beschuldigten auf. Die Gruppe wollte offenbar „das Recht in die eigene Hand nehmen“. Die Polizei konnte mit einem Großaufgebot einen Großteil der Personen kontrollieren und deren Identitäten feststellen. Gegen sie wird nun wegen möglicher Straftaten wie Bedrohung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Landfriedensbruch ermittelt.
Auch der 54-jährige Mann stellte Anzeige – gegen die 22-Jährige. Er wirft ihr Beleidigung und die unzulässige Veröffentlichung seines Bildes vor.
Die Polizei warnt eindringlich vor der Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte in sozialen Netzwerken. Bilder und Texte könnten nicht nur Persönlichkeitsrechte verletzen, sondern auch gegen das Kunsturhebergesetz sowie gegen Strafgesetze wie Beleidigung oder Verleumdung verstoßen. Bei rassistisch motivierten Aussagen könnte zudem der Straftatbestand der „verhetzenden Beleidigung“ (§192a StGB) erfüllt sein – eine Tat, die mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann.
Da sich die Ermittlungen noch in einem frühen Stadium befinden, gibt es derzeit keine weiteren offiziellen Informationen zum Fall. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Besonnenheit und appelliert an den Rechtsstaat.