Symbolfoto RHN

KLEIN-WINTERNHEIM (jk)– Ohne ein Versicherungskennzeichen an seinem E-Scooter, war ein 14-Jähriger am Sonntagnachmittag in Klein-Winternheim unterwegs und fiel einer Streife auf.

Bei der Kontrolle konnte er keinen Nachweis über den Versicherungsschutz erbringen. Darüber hinaus wurde bei der Kontrolle die Seriennummer am Rahmen des Rollers überprüft und dabei festgestellt, dass dieser möglicherweise entwendet worden sein könnte. Auf Nachfrage bei dem Erziehungsberechtigten des Fahrers, gibt dieser an, den Roller privat und ohne weitere Unterlagen erworben zu haben. Ob der Roller zuvor durch den Verkäufer entwendet wurde ist nun Gegenstand der Ermittlungen. Bis zu einem endgültigen Ergebnis bleibt der Roller zunächst sichergestellt.

Hinweis: An entwendeten Gegenständen kann man kein Eigentum erwerben. Das heißt, möchte man einen gebrauchten Gegenstand erwerben und der Verkäufer kann den rechtmäßigen Besitz nicht nachweisen, sollte man von einem Kauf absehen.

Quelle: Polizeipräsidium Mainz