Symbolfoto RHN

MAINZ-BINGEN (jk)- In den vergangenen Wochen wurde in der Öffentlichkeit die Rückführung eines marokkanischen Staatsangehörigen thematisiert. Der Betroffene ist inzwischen freiwillig aus der Bundesrepublik Deutschland ausgereist.

Des Weiteren hat er angekündigt, die ihm seitens der Kreisverwaltung aufgezeigten Möglichkeiten nutzen zu wollen, um seine angestrebte Ausbildung antreten zu können. Voraussetzung dafür ist ein Visumsverfahren zur erneuten Einreise. Landrätin Dorothea Schäfer bekräftigte derweil erneut, sich sowohl bei der Deutschen Botschaft in Rabat für eine beschleunigte Abwicklung eines Visumverfahrens als auch bei der Zentralen Ausländerbehörde in Kaiserlautern für den Betroffenen einzusetzen.

Zu diesem Vorgehen hatte es zuvor ein persönliches Gespräch mit dem Betroffenen und seinen Betreuern in der Kreisverwaltung gegeben. „Dieses ist aus unserer Sicht sehr konstruktiv verlaufen“, sagt Bernd Mißkampf, Fachbereichsleiter der Ausländerbehörde Mainz-Bingen. Der marokkanische Staatsangehörige habe bereits bei diesem Termin Kooperationsbereitschaft signalisiert.

Die Ausländerbehörde hat zudem nochmals den potentiellen Ausbildungsbetrieb zu den Möglichkeiten eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens informiert, welches vom Arbeitgeber über die für Rheinland-Pfalz zuständige Zentrale Ausländerbehörde in Kaiserslautern eingeleitet werden kann.

Hintergrund: Die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen hatte sich zu dem Verfahren die Einschätzung des rheinland-pfälzischen Integrationsministeriums eingeholt. Dieses hat die Rechtsauffassung der Ausländerbehörde bestätigt – demnach bestand bei der Erteilung der Ausbildungsduldung kein Ermessensspielraum.

Zudem hatte das Verwaltungsgericht Trier bereits festgestellt, dass keine weiteren Abschiebehindernisse vorliegen. Damit ist entsprechend den eindeutigen gesetzlichen Regelungen die Ausreisepflicht zunächst zu erfüllen.

Quelle: Kreisverwaltung Mainz-Bingen