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NIEDER-OLM (jk) – Als schwarzen Tag für den Fluglärmschutz bezeichnete Bürgermeister Ralph Spiegler die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) in Leipzig, die Revision zur gescheiterten Klage gegen die Südumfliegung zurückzuweisen.

Die Leipziger Richter*innen erklärten am vergangenen Donnerstag das abweisende Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom Februar 2019 zur Südumfliegungsklage für rechtsfehlerfrei. Nach Auffassung des BVerwG entstünde auf allen Flugrouten unzumutbarer Fluglärm, so dass es sich bei der Entscheidung zur Südumfliegung nur um einen Verteilungsfall handele. Letztlich erhält damit das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung vom BVerwG freie Hand bei der Ausweisung von Flugrouten. Es bleibt bei der Prioritätensetzung von Sicherheit und flüssigem Verkehr vor den Belangen des Lärmschutzes.

Indirekt wies das Leipziger Bundesgericht damit auch die von den Klägern vorgelegte Alternative zur Südumfliegung nochmals zurück, die eine Entlastung von 6.000 von Fluglärm höchstbetroffenen Anwohner*innen hätte bedeuten können. Auf diese Alternative hatte der Anwalt der Kläger*innen, Bernhard Schmitz in seinem engagierten Vortrag in Leipzig in erster Linie abgehoben.

Spiegler, die 1. Beigeordnete Doris Leininger-Rill und der Fluglärmbeauftragter Bernd-Olaf Hagedorn zeigten sich enttäuscht von dem Urteilsspruch des BVerwG. Damit geht ein gut neunjähriges Klageverfahren ohne Erfolg zu Ende. Alle Rechtsmittel zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde vor zusätzlichem Fluglärm durch die Südumfliegung sind ausgeschöpft worden.
In Leipzig vertraten die Ortsbürgermeisterin Ute Granold die klagende Ortsgemeinde Klein-Winternheim und Hagedorn die Verbandsgemeinde.

Quelle: Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm