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Mainz (Red/ sp)Die Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen wird auch im Jahr 2026 nicht erhoben. Dies teilten Oberbürgermeister Haase und Bürgermeister Köbler auf Anfrage von Gastronomen mit.

Oberbürgermeister Nino Haase begründet die erneute Aussetzung der Steuer: „Wir möchten die Mainzer Nachtkultur und Musikszene gezielt entlasten und fördern. Eine gesonderte ‚Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen‘ klingt nicht nur aus der Zeit gefallen, sondern wäre eine ernsthafte Existenzbedrohung für Teile der Mainzer Gastronomie und Veranstaltungsszene und würde somit das Kulturangebot der Stadt ärmer machen. Eine solche Besteuerung passt auch nicht zum Mainzgefühl, zu einer lebendigen und lebensfrohen Stadt, die gerne feiert und tanzt.“

Bürgermeister und Finanzdezernent Daniel Köbler sieht darin eine bewusste politische Entscheidung, nicht mehr das Tanzen, sondern verstärkt das Glücksspiel zu besteuern: „Die Tanzveranstaltungen haben in der Vergangenheit nur einen Bruchteil der gesamten Vergnügungssteuererträge der Stadt ausgemacht, und zugleich war der Erhebungsaufwand erheblich. Statt Tanzpartys zu besteuern, hat sich die Stadt Mainz dafür entschieden, die Vergnügungssteuer auf Spielautomaten zu erhöhen. Dieser Weg hat den Haushalt der Stadt Mainz spürbar entlastet.“

Seit 2023 wird in Mainz keine Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen erhoben. Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2026 wurde die Vergnügungssteuer auf Spielautomaten schrittweise erhöht. Die Stadt Mainz rechnet 2026 mit 6,2 Mio. Euro Einnahmen aus der Vergnügungssteuer. (Quelle: Stadtverwaltung Mainz)