Symbolfoto Polizei (pixabay)

MAINZ (jk) – Am Samstagnachmittag fanden in Mainz sechs Versammlungen an verschiedenen Örtlichkeiten im Stadtgebiet statt.

Eine weitere Versammlung wurde im Laufe der Woche durch die Versammlungsbehörde der Stadt Mainz verboten. Das Verwaltungsgericht Mainz bestätigte diese Verbotsverfügung. Dennoch wurde über verschiedene Kanäle zu Spaziergängen in Mainz zur Umgehung des Versammlungsverbotes aufgerufen. Diese Spaziergänge können jedoch ihrerseits Verstöße gegen die bestehenden Regelungen der 18. CoBeLVO, wie Abstands- und Kontaktregeln, darstellen.

Die Polizei Mainz konnte aufgrund ihres Einsatzkonzeptes, ab ca. 13:00 Uhr mehrere Personengruppen im Stadtgebiet feststellen, die sich diesem Aufruf angeschlossen haben. Diese Personen waren ohne erforderliche Masken unterwegs und führten zum Teil Transparente oder Schilder mit sich. Diese Personen wurden kontrolliert. In 108 Fällen wurden Personalien festgestellt und 55 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen die 18. CoBeLVO eingeleitet. In 46 Fällen Platzverweise für das Stadtgebiet Mainz ausgesprochen.

Die Polizei Mainz beendete ihren Einsatz um 17:00 Uhr und bedankt sich bei allen, die sich zur Bekämpfung der Coronapandemie an die bestehenden Regelungen gehalten haben.

Quelle/red: Polizeipräsidium Mainz