Oberbürgermeister Thomas Feser, Landrätin Dorothea Schäfer und Oberstleutnant Stefan Herber gedenken am Ehrenmal auf dem Binger Alten Friedhof der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. / Copyright: Stadt Bingen

Mainz/Bingen (sm)- Landrätin Dorothea Schäfer und Oberbürgermeister Thomas Feser rufen zur Erinnerung auf.

Im vergangenen Jahr war die Stadt Bingen Ausrichter der landesweiten Feier zum Volkstrauertag. Zahlreiche Ehrengäste, Bürgerinnen und Bürger gedachten gemeinsam der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.

Die städtische Gedenkfeier 2020 gemeinsam mit dem Landkreis Mainz-Bingen auf dem Ehrenfriedhof im Stadtteil Dietersheim musste abgesagt werden. Coronabedingt ist eine Veranstaltung, bei der viele Menschen zusammenkommen nicht möglich. „Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger ein, besonders in diesen Tagen sich die schrecklichen Ereignisse und Folgen von Krieg und Unrechtsregimen zu vergegenwärtigen und im stillen Gedenken sich der unzähligen Opfer zu erinnern. Überall auf der Welt schwelen Konflikte, der Frieden ist keine Selbstverständlichkeit, sondern ein wertvolles Gut, das es zu bewahren gilt. Wir dürfen das Geschehene nicht vergessen, sondern müssen es als Mahnung stets vor Augen haben“, betont Oberbürgermeister Feser in seinem Appell an die Bingerinnen und Binger.

Gerade im 75. Jahr nach Ende des Zweiten Weltkriegs ist es Oberbürgermeister Thomas Feser ein wichtiges Anliegen, dass für diesen Tag an den Ehrenmalen in der Innenstadt und den Stadtteilen Kränze als Symbol der Erinnerung niedergelegt werden. Gemeinsam mit Landrätin Dorothea Schäfer und Oberstleutnant Stefan Herber will er damit ein Zeichen setzen.

„Die besondere Situation macht gemeinsame Treffen in diesem Jahr leider nicht möglich. Deshalb setzen wir auf die Kraft der Gedanken, wenn wir uns zum Volkstrauertag den Folgen von Krieg und Gewalt klarmachen und denen gedenken, die bereits Opfer wurden – egal in welchem Krieg, egal welcher Nationalität sie waren. Es darf nie wieder geschehen“, so die Landrätin des Kreises Mainz Bingen.

(Quelle: Kreisverwaltung Mainz-Bingen)