Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Foto: Kreisverwaltung Mainz-Bingen)

Mainz/Bingen (sm)- Aufgrund der aktuellen Pandemielage bittet die Kreisverwaltung Mainz-Bingen alle Bürgerinnen und Bürger bei ihrem Besuch in der Verwaltung um Beachtung nachfolgender Regelungen:

1. Das Betreten der einzelnen Verwaltungsstandorte in Ingelheim, Bingen, Oppenheim, Nieder-Olm und Mainz ist nur über die Haupteingänge zulässig. Im Einzelfall können standortbezogene Besonderheiten gegeben sein. Wir bitten die Aushänge vor Ort zu beachten.

2. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb der Verwaltungsgebäude ist Pflicht. Im Rahmen von Sitzungen, und hierbei fest zugewiesenen Plätzen, kann auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.

3. Während Ihrer Anwesenheit im Verwaltungsgebäude ist darauf zu achten, dass ein
Mindestabstand, von 1,5 Metern, zu anderen Personen eingehalten wird.

4. Grundsätzlich sind die Eingangstüren der Standorte geschlossen. Im Einzelfall ergeben sich Änderungen. Wir bitten die Aushänge vor Ort zu beachten.

Sofern Sie einen Termin vereinbart haben werden Sie durch Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter am Eingang zu Ihrem individuellen Termin abgeholt. Bitte halten Sie Ihre
Termineinladung bereit. Aus organisatorischen Gründen wird um pünktliches Erscheinen
gebeten.

Sollte der Abholservice nicht bereitstehen, können Sie über die im Eingangsbereich
angebrachten Telefonanlagen Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter über ihre
Anwesenheit informieren. Zur Bedienung der Anlage sind die Informationen vor Ort zu
beachten.

5. Sofern die Standorte mit Aufzügen ausgestattet sind, darf die max. zulässige Personenanzahl zur Einhaltung der Hygiene- und Abstandregeln nicht überschritten werden. Die Aushänge vor Ort sind zu beachten.

6. Im Eingangsbereich, an den Treppenaufgängen und im Gäste-WC finden Sie
Desinfektionsspender. Bitte nutzen sie diese Desinfektionsmöglichkeiten zu Ihrem und
unserem Schutz.

7. Das vorgelegte Formular zur Kontaktpersonennachverfolgung muss von jedem Besucher
vollständig ausgefüllt werden. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der
Kontaktpersonennachverfolgung nach Corona SchutzVO erhoben. Nach Ablauf von 4 Wochen werden die erhobenen Daten vernichtet.

8. Ggf. wird Ihnen in Ihrem Einladungsschreiben eine etwas andere Vorgehensweise mitgeteilt. Es kann zu kleinen Abweichungen innerhalb der einzelnen Abteilungen und Fachbereiche kommen. Sofern dies der Fall ist, sind die Hinweise im Einladungsschreiben zu beachten.

9. Bitte verlassen Sie das Gebäude nach Beendigung des Termins zügig.

10. Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion (insbesondere Husten,
Erkältungssymptomatik, Fieber) müssen zu Hause bleiben; ihnen ist der Zutritt zur
Kreisverwaltung Mainz-Bingen nicht gestattet.

11. Bei Nichtbeachtung dieser Regeln muss der Aufenthalt in den Gebäuden der Kreisverwaltung versagt werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Mithilfe.
Bleiben Sie gesund.

(Quelle: Kreisverwaltung Mainz-Bingen)