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Mainz/Bingen (sm)- Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) und die Untere Abfallbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen bitten die Bürgerinnen und Bürger darum, ihren haushaltseigenen Sperrmüll anzumelden.

Haushalteigenen Sperrmüll zu bereits rausgestelltem Sperrmüll der Nachbarn dazuzustellen ist keine Option. Dieser gilt dann unter Umständen als illegaler Müll und muss separat eingesammelt werden. Die Abholung der illegal abgelagerten Abfälle sei sehr ärgerlich, wie die Mitarbeitenden der Unteren Abfallbehörde bestätigen, denn dafür käme die Allgemeinheit auf. Zusätzlich wird darum gebeten, den angemeldeten Sperrmüll erst am Abend vor der Abholung rauszustellen. Vorher rausgestellter Sperrmüll gilt als Ordnungswidrigkeit und kann unter Umständen ein Bußgeld nach sich ziehen. Probleme mit illegalem Müll sind zuletzt vermehrt in der Ortsgemeinde Nackenheim aufgetreten.

Die Anmeldung von Sperrmüll ist über das Sperrmüllformular auf der Homepage des AWB und über die Sperrmüllkarten auf der hinteren Umschlagseite des Abfallkalenders möglich, der Ende des Jahres in die Haushalte geliefert wird. Die Anmeldung erfolgt getrennt nach Sperrmüll und Metallsperrmüll. Abgeholt wird nur, was auch angemeldet wurde; die maximale Abfuhrmenge beträgt zwei Kubikmeter. Größere Mengen, beispielsweise aus Haushaltsauflösungen, müssen über zugelassene Containerdienste entsorgt werden. Alternativ kann der Sperrmüll auch beim Entsorgungszentrum Budenheim gebührenpflichtig abgegeben werden.

Im Landkreis Mainz-Bingen gibt es zwei Sperrmüllsysteme. In der Mehrzahl der Kommunen kann Sperrmüll über zwei Abruftermine für Sperrmüll und Metallsperrmüll pro Haushalt und Jahr zur Abholung angemeldet werden. In einigen wenigen Ortschaften gibt es hingegen einen festen Sperrmülltermin für die gesamte Gemeinde sowie einen Abruftermin für Sperrmüll und Metallsperrmüll pro Haushalt. Welches Sperrmüllsystem für welche Kommune gilt, ist auf der Homepage des AWB einsehbar. Weitere Informationen gibt es auch unter der AWB-Servicenummer: 06132 / 787 – 7080.

(Quelle: Kreisverwaltung Mainz-Bingen)