Grafik Alltagsmasken für Schülerinnen und Schüler (Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz)

MAINZ/RHEINLAND-PFALZ (red) – Als bisher erstes Land stattet Rheinland-Pfalz alle Schülerinnen und Schüler mit waschbaren Alltagsmasken aus. Kann der Mindestabstand, wie bei der Schülerbeförderung, nicht eingehalten werden, soll die Alltagsmaske getragen werden. Zusätzlich erhalten alle Schulen ein Hygiene-Paket – dafür werden 500.000 Einweg-Masken und 70.000 Liter Desinfektionsmittel bereitstellt.

Denn Rheinland-Pfalz hat ja in der letzten Woche bereits über die schrittweise Wiedereröffnung der Schulen entschieden. Zunächst können die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden. Der Unterricht wird unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen stattfinden, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes durch reduzierte Lerngruppengrößen. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler werden weiterhin alternative Unterrichtsangebote zur Verfügung gestellt: Schülerinnen und Schüler in der Notfallbetreuung erhalten ein an die Situation angepasstes pädagogisches Angebot. Schülerinnen und Schüler, die zu Hause bleiben, erhalten von ihrer Schule differenzierte Lern- und Unterrichtsmaterialien.

Am 27.04.2020 beginnt die Prüfungsvorbereitung bzw. der Unterricht für folgende Prüfungs- und Abschlussklassen (erste Stufe):

  • G8GTS: 12. Jahrgangsstufe
  • Kollegs und Abendgymnasien
  • RS+FOS: 12. Jahrgangsstufe
  • Berufliche Gymnasien: 13. Jahrgangsstufe
  • BOS II, BOS I und duale BOS
  • HBF Oberstufe
  • BF II
  • Fachschule Oberstufe (für die Altenpflege und Altenpflegehilfe gibt es eine gesonderte Regelung)
  • letztes Ausbildungsjahr der Berufsschule
  • 3-jährige Berufsfachschule

Am 04.05.2020 beginnt dann der Unterricht für folgende Klassen- und Jahrgangsstufen (zweite Stufe):

  • Grundschulen: Klassenstufe 4
  • RS+: Jahrgangsstufe 11 (FOS), Klassenstufe 10 und Klassenstufe 9
  • G9 Gymnasien: Jahrgangsstufen 12 und 11, Klassenstufe 10
  • G8 Gymnasien: Jahrgangsstufen 11 und 10
  • IGS: Jahrgangsstufe Jahrgangsstufen 12 und 11, Klassenstufen 10 und 9
  • Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen: Klassenstufen 10 und 9
  • Berufliches Gymnasium: Jahrgangsstufen 12 und 11
  • alle BVJ sowie BF I

Über den jeweiligen Zeitpunkt der Aufnahme des Unterrichts anderer Klassenstufen wird vor dem Hintergrund der Entwicklung der Infektionszahlen beraten.

Die Notbetreuung in den Schulen und Kindertagesstätten wird fortgesetzt und ausgeweitet.

Die Notbetreuung richtet sich vor allem an Berufsgruppen, deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, und zwar derzeit unabhängig davon, ob ein oder beide Elternteile diesen Berufsgruppen angehören. Außerdem an berufstätige Alleinerziehende und andere Sorgeberechtigte, die auf eine Betreuung angewiesen sind und keinerlei andere Betreuungslösung finden (Härtefälle). Bei der Notbetreuung folgt Rheinland-Pfalz dem Expertenrat von Virologen: Bestehende Gruppenstrukturen möglichst erhalten. (Quelle/Grafik: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz)