Eine Demonstration mit dem Ziel des Rücktritts von Stadtbürgermeister Marcus Held wurde für Montag, 08. Januar 2018 auf dem Oppenheimer Marktplatz angekündigt. (Foto: Archiv/ Mediathek DBT)

MAINZ/OPPENHEIM (red) – In einer als „Memorandum“ bezeichneten anonymen Strafanzeige vom 09. Februar 2017, die am 10. Februar 2017 bei der Staatsanwaltschaft Mainz einging, wird dem Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) Marcus Held vorgeworfen, sich als Bürgermeister der Stadt Oppenheim, der Untreue , des Subventionsbetruges und der Bestechlichkeit strafbar gemacht zu haben. Der anonymen Strafanzeige waren auszugsweise Unterlagen beigefügt, die sich schwerpunktmäßig auf Grundstücksgeschäfte im Zusammenhang mit der Erschließung von Baugebieten der Stadt Oppenheim beziehen. Dem Rechnungshof Rheinland-Pfalz ist zeitgleich ein gleichsinniges anonymes Schreiben zugesandt worden.

Dieser hat daraufhin ein Prüfverfahren im Hinblick auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz und der Stadt Oppenheim eingeleitet.

Nach den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren wurden zur Klärung der Frage, ob nicht eine offensichtlich unbegründete Strafanzeige vorliegt, zunächst erste Feststellungen des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz abgewartet sowie dem Mitglied des Deutschen Bundestages, Gelegenheit gegeben, sich zu dem Inhalt der anonymen Strafanzeige zu äußern. MdB Held hat daraufhin sich in einem durch einen Rechtsbeistand verfassten Schriftsatz vom 11. April 2017 geäußert und den Vorwurf strafbaren Verhaltens zurückgewiesen.

Mit Schreiben vom 14. Juni 2017, bei der Staatsanwaltschaft eingegangen am 21. Juni 2017, hat der Rechnungshof Rheinland-Pfalz der Staatsanwaltschaft Mainz ein Zwischenergebnis seiner bisherigen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz und der Stadt Oppenheim übermittelt. Dabei regt er unter Darlegung von einzelnen festgestellten Sachverhalten und auf Grund des Gesamteindrucks des bisherigen Prüfungsverfahrens an, den bislang dort festgestellten Sachverhalt einer strafrechtlichen Prüfung zu unterziehen.

Nach den vom Rechnungshof Rheinland-Pfalz durchgeführten Prüfungen und den durch diesen der Staatsanwaltschaft bislang zugänglich gemachten Unterlagen auch in Verbindung mit der anonymen Strafanzeige ergeben sich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten und zwar von insgesamt neun Fällen der Untreue.

AM 28. Juni 2017 wurde der Präsident des Deutschen Bundestages darüber unterrichtet, dass beabsichtigt ist, ein Ermittlungsverfahren gegen Held  einzuleiten.

Der Präsident des Deutschen Bundestages hat am 04. Juli 2017 den Eingang des Schreibens der Staatsanwaltschaft Mainz bestätigt. Diese Mitteilung setzt die Frist von grundsätzlich 48 Stunden für den Beginn der Ermittlungen gemäß dem Beschluss des Deutschen Bundestages „betreffend Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages“ in Lauf.
Nach Ablauf der Frist hat die Staatsanwaltschaft Mainz am 10. Juli 2017 ein Ermittlungsverfahren gegen MdB Held eingeleitet und zunächst mit Schreiben vom selben Tag weitere Unterlagen beim Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz angefordert. Außerdem wird dem Verteidiger des MdB Held auf dessen Antrag hin Akteneinsicht gewährt. (Quelle: Staatsanwaltschaft Mainz, Pressestelle)