Fastnachter sollen an den Wochenende schnell über die Theodor-Heuss-Brücke können. (Foto: RHN)

MAINZ (red) –  Die Theodor-Heuss-Brücke wird ab Sonntag, den 12. Januar 2020 für rund vier Wochen für Fahrzeuge – wie PKWs und LKWs – gesperrt. Wie bereits im Vorfeld bereits in der Stadt heiß diskutiert, soll es für bestimmte Gelegenheiten und „Notfallsituationen“ auch Ausnahmegenehmigungen geben, so informierte die Mainzer Verkehrsdezernentin Katrin Eder (Grüne) und der Geschäftsführer der Mainzer Verkehrs-Gesellschaft (MVG)  Jochen Erlhof.

Es wird und kann keine Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen geben, so wie Katrin Eder. Fastnachter, die zu ihren Auftritten über die Brücke müssten bekommen eine Ausnahmegenehmigung, um zeitnah zu den Fastnachtssitzungen zu gelangen, die links und rechts des Rheins sind, allerdings gibt es diese Regelung nur am Wochenende.  „Man kann mir sicher keine besondere Nähe zur Fastnacht nachsagen, aber mit Handkäsmafia hat das nichts zu tun“, sagte die Verkehrsderzenentin bei der Pressekonferenz. Für Rettungsfahrzeuge gibt es ebenfalls eine Ausnahmeregelung.