Symbolfoto RHN

GAU-BICKELHEIM (jk)- Am Pfingstsonntag, gegen 10:00 Uhr, kontrollierte eine Streife der Autobahnpolizei Gau-Bickelheim einen französischen Kleinwagen, welcher mit vier jungen Männern besetzt war.

Bei dem 21-jährigen Fahrer ergab sich der Verdacht, dass dieser unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht. Ein entsprechender Schnelltest, der vor Ort durchgeführt wurde, verlief positiv. Im Zuge dessen gaben die beiden 21- und 18-jährigen Männer auf der Rückbank an, dass sie aus Amsterdam kommen und dort Betäubungsmittel erworben haben. Beide händigen eine geringe Menge Betäubungsmittel aus.

Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs und der Personen werden noch weitere Drogen aufgefunden. Im Rahmen der Personalienfeststellung aller Insassen gibt der Beifahrer an, seinen Ausweis verloren zu haben. Bei der Durchsuchung seiner Sachen kann das Ausweisdokument jedoch in seinem Portemonnaie aufgefunden und der Mann zweifelsfrei identifiziert werden. Da er zuvor jedoch andere Personalien angegeben hatte, wird gegen den 23-Jährigen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige eingeleitet.

Anschließend wurde der Fahrer zur Dienststelle verbracht, wo ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Gegen ihn wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss eingeleitet. Der 21-Jährige hinterlegte eine Sicherheitsleistung und wurde aus der polizeilichen Maßnahme entlassen.

Gegen die beiden Männer von der Rückbank, werden Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die Drogen wurden sichergestellt. Da keiner der Männer das Fahrzeug weiterfahren durfte, wurden sie abgeholt.