Fotoquelle: Christian Viering / Nino Haase

Mainz (th)-Wählen ohne Wahlbenachrichtigung
Personen, die ihre Wahlbenachrichtigung aus dem ersten Wahlgang nicht mehr haben, können einfach am Sonntag mit ihrem gültigen Personalausweis zur Urnenwahl ins Wahllokal gehen. Sollten Wahlberechtigte nicht wissen, welches Wahllokal ihres ist, können sie dies im Briefwahlbüro unter der Telefonnummer 06131 12 1500 erfragen. Das Briefwahlbüro kann Wahlberechtigten ihr zuständiges Wahllokal nennen. Voraussetzung für die Urnenwahl am Sonntag ist, dass diese Personen nicht bereits Briefwahlunterlagen beantragt hatten.
Auch der Gang zum Briefwahlbüro der Stadt Mainz im Stadthaus Große Bleiche ist bis Freitag, 3. März 2023, 18:00 Uhr möglich. (Öffnungszeiten: https://www.mainz.de/verwaltung-und-politik/wahlen/ob-wahl-mainz-2023.php#SP-grouplist-2-1:6)

Briefwahl
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist noch bis Freitag, 3. März, 18:00 Uhr möglich (Direktwahl vor Ort empfohlen). Das Wahlbüro der Landeshauptstadt Mainz versendet in der Regel alle Wahlunterlagen am Tag des Eingangs der Beantragung und bittet die Wähler ausreichend Zeit für die Rücksendung einzuplanen. Die ausgefüllten Unterlagen können auch an den folgenden Orten bis zu den angegebenen Zeiten abgegeben werden:
– Ortsverwaltungen aller Stadtteile bis Sonntag, 5. März 2023, 14:00 Uhr (zusätzlicher Service) (https://www.mainz.de/verwaltung-und-politik/buergerservice-online/ortsverwaltungen.php).
– Stadthaus Große Bleiche, Nachtbriefkasten oder Pforte bis Sonntag, 5. März 2023, 18:00 Uhr.
– Briefwahlzentrum BBS I, Am Judensand 12, 55122 Mainz, Sonntag, 5. März, 14:00 bis 18:00 Uhr.
– Die Abgabe von Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag im Wahllokal ist – wie immer – NICHT möglich.

Barrierefreiheit
Bis auf das Wahllokal AWO-Begegnungsstätte Wilhelm-Spies-Haus in Laubenheim sind alle Wahllokale am Sonntag barrierefrei zugänglich, im Briefwahlbüro in der Großen Bleiche gibt es für sehbehinderte Menschen Schablonen und Texte in Brailleschrift.

Doppelt ausgestellte Wahlunterlagen
Das Wahlbüro der Landeshauptstadt Mainz weist darauf hin, dass einige Wahlberechtigte doppelte Briefwahlunterlagen für die Stichwahl erhalten haben können. Die Ursachenermittlung und Fehleranalyse läuft, auch laufen bereits Kontrollen, um doppelte abgegebene Stimmen zu finden.
Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um eine dreistellige Anzahl von Wahlunterlagen, die potentiell doppelt versandt worden sein können. Der doppelte Versand lässt sich auf ein Problem beim Druck der Unterlagen an einem Kalendertag zurückführen.
Wer doppelte Wahlunterlagen erhalten hat, kann einen der identischen Wahlscheine nutzen; der zweite Wahlschein ist zu vernichten oder unkenntlich zu machen und an das Wahlbüro zurückzusenden. Für Fragen steht die Wahl-Hotline unter der 06131 12 1500 von 8:00 bis 18:00 Uhr an Werktagen zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: Die Möglichkeit zur doppelten Stimmabgabe besteht nicht; doppelte Wahlscheine und Stimmzettel werden anhand der identischen Wahlscheinnummern auf den orangefarbenen Umschlägen spätestens am Wahltag herausgefiltert. Die Abgabe von zwei Stimmzetteln gilt als Wahlbetrug nach § 107a StGB und kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.
Der Vorgang hat keine Auswirkungen auf den ordnungsgemäßen Ablauf und die Gültigkeit des Ergebnisses der Stichwahlen in Mainz.

Quelle: Stadtverwaltung Mainz