Symbolfoto RHN

BUDENHEIM (jk)- Weil er am Mittwochnachmittag gegen 14:30 Uhr fast eine Hauswand in der Erwin-Renth-Straße streifte und beim anschließenden Einparkvorgang eine Frau mit ihren beiden Kindern nicht wahrgenommen hat, sprach diese den Fahrer eines PKW darauf an.

Dabei fiel der Fahrer bereits fast aus seinem Auto, wirkte sehr unsicher und konnte sich kaum richtig ausdrücken, woraufhin die Frau die Polizei verständigte. Die eintreffenden Polizisten konnten den Mann kurz darauf beim Betreten eines Hauses anhalten und stellten sofort eine erhebliche Alkoholisierung bei ihm fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von fast 2,7 Promille, so dass ihm eine Blutprobe entnommen werden musste. Ein weiterer Autofahrer erkannte den Fahrer und ergänzte, dass dieser auffällig durch Budenheim gefahren sei. Der 45-jährige Beschuldigte muss nun mit einem Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen. Trunkenheit im Verkehr kann gem. § 316 StGB mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.

Quelle: Polizeipräsidium Mainz