Symbolfoto RHN

MAINZ (jk)- Ein 31-jähriger Mann sorgte am frühen Samstagmorgen für mehrere Polizeieinsätze im Bleichenviertel. Gegen 04:11 Uhr fiel der bereits hinreichend polizeiliche bekannte Mann in der Zanggasse auf, als er einen 25-jährigen Passanten mit dem Tode bedrohte.

Nachdem eine Funkstreife des Mainzer Altstadtreviers vor Ort eine Anzeige aufgenommen hatte, wurde dem 31-Jährigen ein Platzverweis ausgesprochen, dem er im Beisein der Streife auch nachkam.

Etwa 30 Minuten später tauchte der 31-Jährige abermals in der Zanggasse auf und versuchte sich Zutritt zu einer Bar zu verschaffen, in welcher er bereits seit drei Jahren Hausverbot hat. Zudem warf er mehrere Gläser auf die Straße und pöbelte herum. Als erneut eine Funkstreife des Altstadtreviers vor Ort eintraf, pöbelte der Mann weiter herum, beruhigte sich nicht und kam dem Platzverweis nicht nach. Als er infolge dessen in Gewahrsam genommen werden sollte, sperrte sich der Randalierer beim Einsteigen in den Funkstreifenwagen, weshalb von den Polizeikräften der Einsatz des Tasers angedroht, aber letztlich nicht eingesetzt werden musste.

Die Ingewahrsamnahme erregte leichte Aufmerksamkeit bei völlig unbeteiligten Gästen der Bar, die laut ihren Unmut über die polizeiliche Maßnahme äußerten. Einer der Zuschauer ging sogar so weit eine 29-jährige Polizeibeamtin mit sehr unflätigen Worten zu beleidigen. Eine entsprechende Anzeige wurde gefertigt. Nachdem sich der 31-Jährige auf der Polizeidienststelle wieder beruhigt hatte, wurde er gegen 06:00 Uhr aus dem Gewahrsam entlassen.

Nun begab er sich allerdings abermals in die Zanggasse und warf dort gegen 06:30 Uhr zwei Glasflaschen in den Schaukasten der Bar. Die Glasscheibe des Schaukastens ging hierbei zu Bruch. Letztlich konnte der 31-Jährige völlig uneinsichtig, angetrunken und mit einer vollen Bierflasche in der Hand angetroffen und erneut in Gewahrsam genommen werden. Die Ingewahrsamnahme wurde durch den richterlichen Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Mainz bis 18:00 Uhr angeordnet. Der 31-Jährige muss sich nun strafrechtlich wegen Bedrohung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verantworten.

Quelle: Polizeipräsidium Mainz