Fotoquelle: Polizeipräsidium Mainz

MAINZ (jk)- Am Dienstagnachmittag wurde in der Hafenbahnstraße ein falsch beladener E-Scooter durch Zeugen gesehen und der Polizei mitgeteilt.

Der Fahrer beförderte auf seinem Elektroroller einen kleinen Baum und hatte diesen dazu in einen Karton gestellt. Dieser Karton stand auf der Trittfläche des Rollers. Dadurch war sowohl die Bedienung des Rollers eingeschränkt, als auch die Ladung nicht richtig gesichert. Eine Regelung aus der Straßenverkehrsordnung, welche eigentlich für die Ladung in LKW oder PKW gilt, muss auch bei E-Scootern beachtet werden. Diese besagt, dass die Ladung eines Kraftfahrzeuges verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern ist. (Zum Nachlesen: § 22 Abs. 1 StVO). Ein auf der Ladung stehender Fuß, stellt keine ausreichende Sicherung dar. Ein Verstoß wird mit 35,- EUR Bußgeld geahndet.

Dieser besondere Fall stellt eine hohe Gefährdung für den Rollerfahrer selbst, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer dar. Der Rollerfahrer konnte nicht mehr angetroffen werden.