Mainz (jk)- Gemäß der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO sowie Erste Landesverordnung zur Änderung der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 22. Januar 2021) ist folgende rechtliche Vorgabe einzuhalten:

Auf den gesamten Flächen des räumlich entzerrten Hauptmarktes und der Stadtteil-Märkte, welche als öffentliche Einrichtung gelten, besteht Maskenpflicht mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen wird.

Dezernentin Manuela Matz appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die Corona-Regeln zu halten. Die verschärfte Maskenpflicht trage dazu bei, die Ansteckungsgefahr weiter zu minimieren.