Auf jeder Seite jeweils sieben Kabinen, zwei Schalter und jede Menge Logistik: Das Wormser Impfzentrum ist bereit für die ersten Patienten. (Foto: Stadtverwaltung Worms)

Worms (sm)- Die logistischen Voraussetzungen sind geschaffen, theoretisch könnte es losgehen im Wormser Impfzentrum. Alle wichtigen Informationen im Überblick.

Impfbeginn vermutlich am 4. Januar
Theoretisch könnte es losgehen mit den Impfungen in Worms, aber ein entscheidendes Detail fehlt noch: der Impfstoff. Wann dieser in Europa zugelassen wird und wann das Land dann letztendlich mit der Auslieferung beginnen kann, steht noch nicht fest. Derzeit geht der Wormser Impfkoordinator Dieter Hermann davon aus, dass ab 4. Januar in Worms geimpft wird. Und sehr wahrscheinlich werden zunächst die mobilen Impfteams des Landes in den Pflegeeinrichtungen beginnen. Wann das Impfzentrum in der Nikolaus-Dörr-Halle für die ersten Impflinge öffnen kann, ist abhängig davon, wie viele Dosen Impfstoff die Stadt für die erste Phase erhalten wird.

Dennoch wollen wir Sie auf dieser Seite bereits über die wichtigsten Abläufe im Impfzentrum informieren.

Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über eine zentrale Hotline des Landes. Die Nummer wird noch bekannt gegeben. Die Terminbestätigung wird auf dem Postweg zugestellt, ebenso wie ein Aufklärungsbogen. Bitte beachten Sie: Keine Impfung ohne vorherige Terminvereinbarung möglich! Die Stadtverwaltung kann keine Impftermine vergeben.

Zugang zum Impfzentrum
– nur mit Mund-Nase-Schutz
– kein Fieber
– bei Erkältungssymptomen negativer Corona Test (nicht älter als 24 Stunden) erforderlich

Mitzubringen
– Identitätsnachweis (Ausweis; zwingend erforderlich!)
– Prioritätsnachweis
– Terminbestätigung/Terminerinnerung
– Aufklärungsbogen
– Nebenwirkungskarte (erst beim 2. Termin)

Einlass
– Handdesinfektion
– Fiebermessen
– Terminbestätigung vorzeigen
– weiter zum ersten Schalter
– am Schalter: Überprüfung der mitgebrachten Unterlagen
– Aushändigung des Laufzettels

Wartebereich
– Aufklärung: Gruppen- oder Einzelaufklärung möglich
– Gruppenaufklärung: auf der Tribüne in Anwesenheit eines Arztes, Möglichkeit Fragen zu stellen
– Einzelaufklärung: im Arztzimmer; separater Wartebereich
– Unterschreiben des Aufklärungsbogens
– evtl. kurze Wartezeit
– Impfkabine wird zugewiesen

Nach der Impfung
– kurze Ruhezeit im Beobachtungsbereich (keine Pflicht)
– medizinische Sofortversorgung bei Bedarf möglich
– sofern keine behandlungsbedürftigen Nebenwirkungen auftreten, nach etwa 15 Minuten weiter zum Check-out-Schalter (am Ausgang)
– am Schalter: Impf-Dokumente abgeben (1 ;Laufzettel, 1 Aufklärungsbogen)
– Erinnerung an Zweittermin
– Aushändigung der Nebenwirkungskarte

Zu Hause
– zwischen Erst- und Zweittermin: Dokumentation etwaiger Nebenwirkungen auf der Nebenwirkungskarte (bitte zum Zweittermin mitbringen!)

(Quelle: Stadtverwaltung Worms)